Es gibt keine klaren gesetzlichen Vorgaben für den Fall, dass eine Apotheke aufgrund äußerer Umstände wie Hochwasser schließen muss, erklärt die Anwaltskanzlei Hütthaler-Brandauer & Akyürek* auf Anfrage von TARA24. Wir haben nachgefragt, wie verpflichtet man ist, den ständigen Betrieb aufrecht zu erhalten, welche Konsequenzen man bei Schließung erwarten muss, und ob es eine Meldepflicht für beschädigte Medikamente gibt. Plus: die Rechtsgrundlage für Entgeltfortzahlungen bei Arbeitsausfall.
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