Deutschland: Influencerin geht mit Aspirin-Werbung zu weit

Ob in Österreich oder in Deutschland: Arzneimittelwerbung in den Sozialen Medien ist und bleibt eine Gratwanderung. Auch Pharmahersteller gehen mit Werbepartnerschaften an die Grenzen und werden in ihre Schranken verwiesen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat ein Instagram-Reel einer Influencerin als einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gewertet – aus mehreren Gründen. In dem Beitrag warb sie für Aspirin Plus C und bot auch einen Rabattcode von 20 Prozent an.