Fortbildungsfreistellung: Maximal 16 Stunden pro Dienstjahr

Apotheker:innen in Österreich müssen im Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erwerben. So regelt es die Fortbildungsrichtlinie. Im Kollektivvertrag, der zum 1. Jänner angepasst wurde, ist die Freistellung für die Fortbildungsverpflichtung geregelt.