Kassenrezept: Anforderungen und behebbare Mängel
In Österreich sind die verpflichtenden Angaben und die Gültigkeit eines Kassenrezepts im Rezeptpflichtgesetz geregelt. Fehlen bestimmte Angaben, dürfen diese von Apothekerinnen und Apothekern nachgetragen werden – sogenannte behebbare Mängel. Andere fehlende Angaben wiederum führen zum Verlust der Gültigkeit eines Rezepts. Auch die wiederholte Abgabe von Arzneimitteln ist klar geregelt.
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