Kassenrezept: Anforderungen und behebbare Mängel

In Österreich sind die verpflichtenden Angaben und die Gültigkeit eines Kassenrezepts im Rezeptpflichtgesetz geregelt. Fehlen bestimmte Angaben, dürfen diese von Apothekerinnen und Apothekern nachgetragen werden – sogenannte behebbare Mängel. Andere fehlende Angaben wiederum führen zum Verlust der Gültigkeit eines Rezepts. Auch die wiederholte Abgabe von Arzneimitteln ist klar geregelt.