Neue Stoffe in der Abgrenzungsverordnung
Mit der Abgrenzungsverordnung wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Arzneimittel im Kleinverkauf abgegeben werden dürfen. Anfang Jänner kam es zu einer Novellierung, mit der die Anlage der Abgrenzungsverordnung erneuert wird. Neben inhaltlichen Präzisierungen bei bestehenden Einträgen kommen zahlreiche neue Stoffe hinzu, die Überarbeitungen sollen in den kommenden Jahren folgen.
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