Postensuchtage: 8 Stunden pro Woche für Jobsuche

Wird das Dienstverhältnis in der Apotheke beendet, besteht für Apotheker:innen Anspruch auf sogenannate Postensuchtage, und zwar auch, wenn Dienstnehmende selbst kündigen. Die zugehörige Regelung ist im Kollektivvertrag für Pharmazeuten zu finden.