Wissenswertes zum persönlichen Feiertag

Der persönliche Feiertag ist eine etwas irreführende Bezeichnung.
Es handelt sich nämlich nicht um einen zusätzlichen Feiertag, sondern eigentlich um einen frei wählbaren Urlaubstag aus dem eigenen Urlaubskontingent. Das Besondere daran: Dieser Tag kann einseitig von Arbeitnehmer:innen bestimmt werden – vorausgesetzt, er wird rechtzeitig eingereicht.