DrSmile: Zahnärztin vor dem EuGH
Ein aktueller Fall aus Kärnten beschäftigt derzeit die Gerichte und wirft wichtige Fragen zur Ausübung medizinischer Leistungen über Landesgrenzen hinweg auf. Im Zentrum steht eine Zahnärztin, die Voruntersuchungen für regulierende Zahnschienen durchführt und mit dem deutschen Anbieter „DrSmile“ zusammenarbeitet. Die Zahnärztin selbst wird von der Klinik für ihre unterstützenden Leistungen vergütet, ist aber rechtlich nicht direkte Vertragspartnerin der Behandelten. Die Österreichische Zahnärztekammer sieht darin einen Gesetzesverstoß und klagte.
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