„Ich habe der Kollegin vertraut“– Urteil im Untreueprozess erneut vertagt
Einer ehemaligen Apothekenmitarbeiterin wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2021 bis 2024 Botox- und Hyaluronsäure-Präparate im Wert von rund 370.000 Euro veruntreut zu haben. Die Anklage lautet auf Untreue nach § 153 Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch (StGB). Im Falle eines Schuldspruchs kann der Angeklagten – aufgrund der hohen Schadenssumme – eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Doch auch in der gestrigen Verhandlung wurde angesichts des wiederholten Fernbleibens des geladenen Arztes kein Urteil gefällt.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden