„Ich habe der Kollegin vertraut“– Urteil im Untreueprozess erneut vertagt 

Einer ehemaligen Apothekenmitarbeiterin wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2021 bis 2024 Botox- und Hyaluronsäure-Präparate im Wert von rund 370.000 Euro veruntreut zu haben. Die Anklage lautet auf Untreue nach § 153 Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch (StGB). Im Falle eines Schuldspruchs kann der Angeklagten – aufgrund der hohen Schadenssumme – eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Doch auch in der gestrigen Verhandlung wurde angesichts des wiederholten Fernbleibens des geladenen Arztes kein Urteil gefällt.