Schuldspruch im Botox-Prozess: Freiheitsstrafe und Schadensersatz
Was laut der Angeklagten mit einer privaten Beziehung zu ihrem Vorgesetzten und einem Arzt begann, erwies sich im Zuge der Zeugenbefragungen als deutlich komplexer als zunächst angenommen: Es war von internen Suchaktionen in der Apotheke die Rede, von der Mitnahme von Arzneimitteln wie Botox, Propofol und Filtern sowie von einem Schaden von rund 360.000 Euro. Nun liegt in dem aufsehenerregenden Untreueprozess ein Urteil vor.
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