Telemedizin: EuGH gibt Plattformen Freibrief
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Betreibern von telemedizinischen Plattformen einen weit reichenden Freibrief erteilt: Sie müssen sich nicht an die Gesetze halten, die im jeweiligen Land des Patienten gelten. Stattdessen dürfen sie Ärztinnen und Ärzte einspannen, um erforderliche Leistungen vor Ort abwickeln zu lassen. Und diese müssen noch nicht einmal einen Vertrag mit der Patientin oder dem Patient haben.
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