Welche Rechte gelten, wenn das Kind erkrankt?
Ein krankes Kind reicht oft, um in einer Apotheke den ganzen Dienstplan ins Schwanken zu bringen. Fällt die Betreuung kurzfristig aus oder kommt der Anruf aus dem Kindergarten, stellt sich für viele pharmazeutisch-kaufmännische-Assitent:in (PKA) und Pharmazeut:innen dieselbe Frage: Muss jetzt Urlaub her oder gibt es einen gesetzlichen Anspruch? Die Antwort liegt in vielen Fällen nicht nur im Kollektivvertrag, sondern auch im Urlaubsgesetz (UrlG).
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