Wahrheit oder Mythos: Wer ein Antibiotikum einnimmt, darf keinen Alkohol trinken. Was steckt hinter der Aussage?
Fest steht: Wer krank ist und aufgrund einer bakteriellen Infektion mit einem Antibiotikum behandelt werden muss, braucht Ruhe. Der Körper ist geschwächt und das Immunsystem läuft auf Hochtouren. Alkohol für den Körper Gift und bedeutet für den durch die Erkrankung ohnehin geschwächten Körper eine zusätzliche Anstrengung.
Alkohol und Antibiotikum: Wechselwirkungen sind möglich
Alkohol wird im Körper von der Alkoholdehydrogenase (ADH) zu Acetaldehyd abgebaut. Das Nervengift wird schließlich von der Acetaldehyddehydrogenase (ALDH) zu Essigsäure abgebaut wird.
Antibiotika wie Metronidazol können den Abbau von Acetaldehyd durch Hemmung der ALDH unterbinden. Die Folgen können Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen oder sogar Blutdruckabfall sein. Die Rede ist vom Antabus-Effekt. So können verschiedene Wirkstoffe, den Alkoholabbau im Körper beeinflussen, was Vergiftungserscheinungen zur Folge haben kann.
Merke: Bei der Einnahme von Metronidazol sollte während der Behandlung und bis zu drei Tage darüber hinaus auf Alkohol verzichtet werden. Das gilt auch für alkoholhaltige Mundspüllösungen oder Arzneimittel in Tropfenform, die Alkohol enthalten.
Auf der anderen Seite kann Alkohol die Magenentleerung verzögern und so die Aufnahme einiger Antibiotika mindern oder die Pharmakokinetik beeinflussen, wie beispielsweise von Doxycyclin und Erythromycin – deren Wirkung durch Alkoholkonsum gemindert werden kann. Der Grund: Alkohol und einige Antibiotika werden über die Leber verstoffwechselt. Alkohol kann die Aktivität von Cytochrom P450 2E1 hemmen. Chronischer Alkoholkonsum hingegen führt zu einer Induktion von Cytochrom P450 2E1, was beispielsweise die Paracetamol-Wirkung verstärken kann.
Antibiotikum: Wann ist Alkohol erlaubt?
Ein generelles Alkoholverbot während einer Antibiotikatherapie gibt es nicht.
Ein Gläschen ist erlaubt bei der Therapie mit Azithromycin, Cephalosporinen wie Cefuroxim, Cefotaxim und Cefpodoxim, Clarithromycin, den Fluorchinolonen Ciprofloxacin, Levofloxacin und Moxifloxacin, Nitrofurantion, den Penicillinen Penicillin V und Amoxicillin, den Rifamycinen wie Rifampicin und Rifabutin – vorausgesetzt, die Patient:innen haben keine chronischen Leber- oder Nierenschädigungen.
Tabu ist Alkohol unter anderem bei einer Behandlung mit dem Cephalosporin Ceftriaxon, Erythromycin, Isoniazid, Metronidazol sowie Trimethoprim-Sulfamethoxazol.