Seit 25. Februar können in Österreich ausgestellte elektronische Rezepte erstmals auch im EU-Ausland eingelöst werden. Zum Start ist das Service auf Tschechien beschränkt, weitere Mitgliedstaaten sollen schrittweise folgen. Für Apotheken eröffnet das neue System zusätzliche Versorgungsaufgaben, gleichzeitig stellen sich Fragen zur Abwicklung und Kostenerstattung.
Mit dem EU-Rezept setzt Österreich einen weiteren Schritt in Richtung europäischer Vernetzung im Gesundheitswesen, heißt es auf der Seite des Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK). Das Service des EU-Rezepts und die EU-Patientenkurzakte ist Teil der Infrastruktur MyHealth@EU. Diese Infrastruktur soll künftig einen grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten in der EU ermöglichen.
Ab 2029 europaweit verpflichtend
In der aktuellen Phase können österreichische e-Rezepte in Tschechien eingelöst werden, ebenso dürfen öffentliche Apotheken in Österreich Rezepte aus Tschechien elektronisch abrufen und Arzneimittel ausgeben, sofern diese hierzulande verfügbar und zugelassen sind. Eine Ausweitung auf weitere Staaten ist geplant, ab 2029 soll das EU-Rezept unionsweit verpflichtend zur Verfügung stehen.
Für Apotheken bedeutet das eine Erweiterung des Versorgungsauftrags. Patientinnen und Patienten aus teilnehmenden Staaten weisen sich vor Ort mit einem gültigen Identitätsnachweis aus (Reisepass, Personalausweis) bevor das Rezept elektronisch abgerufen wird. „Das EU-Rezept untermauert die Schlüsselrolle der öffentlichen vor-Ort Apotheken im europäischen Versorgungsnetz. Wichtig ist, dass alle Patient:innen stets die volle Kontrolle über ihre Daten behalten“, erklärt Raimund Podroschko, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer.
In einer Presseaussendung des BMSGPK heißt es: „Das EU-Rezept richtet sich an Personen, die sich im Ausland aufhalten und dennoch Zugang zu ihren elektronisch verordneten Medikamenten benötigen. Besonders profitieren können etwa Studierende oder Pendler:innen. Auch auf Urlaub kann das Service eine Erleichterung darstellen, etwa für chronisch Kranke oder wenn eine laufende medikamentöse Behandlung im Ausland fortgesetzt werden muss.“
EU-Rezepte müssen selbst bezahlt werden
Finanziell gilt derzeit eine klare Regelung: EU-Rezepte werden im Ausland wie Privatrezepte behandelt. Die Patient:innen bezahlen das Arzneimittel direkt in der Apotheke. Eine mögliche Rückerstattung erfolgt im Nachhinein über die jeweilige Sozialversicherung im Heimatland und muss dort beantragt werden. Für österreichische Versicherte bedeutet das, dass sie im Ausland zunächst selbst in Vorlage treten und anschließend eine Prüfung der Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse erfolgt.
BMSGPK: EU-Rezepte gelten im Ausland als Privatrezepte und müssen selbst bezahlt werden. Eine Kostenerstattung kann nach Einreichung bei der Sozialversicherung geprüft werden.
EU-Patientenkurzakte
Parallel dazu wird schrittweise auch die EU-Patientenkurzakte eingeführt. Sie soll dem Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, bei der Behandlung von Personen aus teilnehmenden Staaten auf eine standardisierte medizinische Zusammenfassung zuzugreifen. Für Apotheken ist dieses Service indirekt relevant, da sich dadurch mittelfristig auch die Arzneimitteltherapiesicherheit im grenzüberschreitenden Kontext verbessern soll.
Die Teilnahme am EU-Rezept ist in der Pilotphase freiwillig. Versicherte müssen aktiv zustimmen, bevor ihre Daten grenzüberschreitend genutzt werden dürfen. Der Aufbau des Systems gilt als Vorstufe zum Europäischen Gesundheitsdatenraum, der künftig weitere Anwendungen wie Laborbefunde oder Entlassungsberichte umfassen soll.
