Mantelwäsche: Der Dienstgeber zahlt


Nadine Tröbitscher

Angestellte einer Apotheke
Der Mantel muss nicht nur gestellt werden, auch die Reinigung ist vertraglich vereinbart.Foto: contrastwerkstatt/stock.adobe.com

Der Mantel ist mehr als nur ein Kleidungsstück. Für Apotheker:innen steht er gleichermaßen für Kompetenz, Seriosität und Hygiene, aber auch für die klare Abgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben. Ob an der Tara oder in der Rezeptur: Der weiße Mantel prägt das Bild der Apotheke und ist ein unverkennbares Markenzeichen des Berufsstandes. Kein Wunder, dass zum Mantel und zur Mantelwäsche Vereinbarungen im Kollektivvertrag geschlossen wurden.

Dienstgebende müssen angestellten Apotheker:innen Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Dies regelt Artikel XX „Kollektivvertrag für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs“. Darin heißt es: „Der Dienstgeber hat dem Dienstnehmer einen ordentlichen Arbeitsmantel zur Verfügung zu stellen.“ Zudem ist die Anzahl festgelegt – Dienstnehmern mit einem Dienstausmaß von mehr als 20 Wochenstunden gebührt ein Mantel je Arbeitsjahr, Dienstnehmern mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden ein Mantel jedes zweite Jahr.

Der Mantel muss nicht nur gestellt werden, auch die Reinigung ist vertraglich vereinbart, und zwar in Absatz 2. „Den in einem Dienstausmaß von fünf Zehntel und mehr gemeldeten pharmazeutischen Fachkräften gebührt im Regelfalle die Reinigung (gewaschen und gebügelt) eines Arbeitsmantels je Woche.“ Den übrigen teildienstleistenden Pharmazeuten steht die Reinigung eines Arbeitsmantels jede zweite Woche zu.

Die Reinigung können Dienstnehmende auch selbst übernehmen – gegen Abgeltung der normalen Kosten. „Der Kostenersatz ist durch die Kollektivvertragspartner einvernehmlich festzulegen und zu verlautbaren.“

Die Höhe der für die Mantelwäsche zu erstattenden Kosten sind im Gehalts- und Entlohnungsschema festgelegt. Demnach werden für die Mantelwäsche 5 Euro erstattet. Seit Jänner ist die Frequenz nicht mehr vertraglich geregelt. Bislang wurden die 5 Euro wöchentlich erstattet.



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