Praxis-Tipp: Sonderfall Desensibilisierungsprodukte


Viktoria Gamsjäger

Symbolbild: Blonde Frau im weißen Mantel hält sich Hand fragend ans Kinn.
Desensibilisierungsprodukte sind keine Arzneispezialitäten im eigentlichen Sinne, da sie individuell hergestellt werden.Krakenimages.com/AdobeStock_540702305

Desensibilisierungsprodukte sind Präparate zur Allergie-Immuntherapie. Es handelt sich dabei um Allergenextrakte, die in der spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) eingesetzt werden. Für die Abgabe in der Apotheke gibt es, selbst auf einem bundeseinheitlichen Rezept, einige Besonderheiten zu beachten.

Bei Desensibilisierungsprodukten handelt es sich beispielsweise um Allergenextrakte von Gräserpollen oder etwa Bienengift. Ziel ist es durch deren Gabe, allergische Reaktionen langfristig abzuschwächen. Die Verabreichung erfolgt entweder subkutan („Allergie-Impfung“) oder sublingual in Form von Lyophilisaten. Meist werden diese Präparate von Allergieambulatorien verordnet.

Keine Arzneimittel im klassischen Sinn

Desensibilisierungsprodukte sind definitionsgemäß keine Arzneispezialitäten und sind daher auch nicht im Erstattungscodex (EKO) gelistet. Im Warenverzeichnis I (WVZI) scheinen sie jedoch mit dem Kassenzeichen „DS“ auf.

In einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2007 heißt es:
„Desensibilisierungsprodukte werden individuell für den Patienten hergestellt und können daher kein „normales“ Zulassungsverfahren durchlaufen. Für die Herstellung und Vermarktung von Desensibilisierungsprodukten wird das Herstellungsverfahren, sowie die chemisch pharmazeutischen Dokumentation nach § 7a AMG genehmigt.“

DS“-Präparate haben keine reguläre Arzneimittelzulassung

Gleichstellung mit Produkten im Grünen Bereich des EKO

Weiters wird klargestellt: „Desensibilisierungsprodukte werden vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie den chef- und kontrollärztlichen Diensten der Krankenversicherungsträger aber generell als erstattungsfähig und für Patienten als medizinisch zweckmäßig erachtet.“

Daher wurde das Kassenzeichen „DS” ab 1.7.2005 im Warenverzeichnis geschaffen. Der Hauptverband hat bekanntgegeben, dass ein Kassenzeichen für Desensibilisierungsprodukte in das Warenverzeichnis mit folgender Bedeutung eingeschaltet wird:

DS: Frei verschreibbar durch Fachärzte für Kinderheilkunde, Pulmologie, HNO, Dermatologie oder Allergieambulatorien

„Wenn daher also ein Produkt mit dem Zeichen „DS” im Warenverzeichnis geführt wird, brauchen die genannten Facharztgruppen keine chef- und kontrollärztliche Bewilligung einholen. DS-Produkte sind daher Produkten im Grünen Bereich des EKO mit Facharztbeschränkung gleichgestellt“, heißt es in der Aussendung.

Praktische Umsetzung in der Apotheke

Bei „DS“-Präparaten hat die Apotheke selbst auf bundeseinheitlichen Rezepten auf die Facharztbindung und Mengenbeschränkung zu achten!
Produkte wie Alutard® sind für Fachärzte der Pädiatrie, Pulmologie, HNO, Dermatologie sowie für Allergieambulatorien frei verschreibbar. Zusätzlich können je nach Bundesland spezielle Sonderregelungen gelten.

Wichtig: Für die Bestellung sind oft eigene Bestellformulare erforderlich. Diese sollten aktiv beim Patienten erfragt werden.

Ausnahme: DSX-Präparate

Eine Ausnahme stellen wiederum Präparate wie Grazax® oder Acarizax® dar. Sie gelten als Arzneispezialitäten und sind mit dem Kassenzeichen „DSX“ versehen. Im Erstattungskodex sind sie regulär als Arzneimittel gelistet und können auf einem bundeseinheitlichen Rezept von der Apotheke ohne Kontrolle der Facharztbindung oder Mengenbeschränkung abgegeben werden.

DSX: verschreibbar durch Fachärzte für Kinderheilkunde, Pulmologie, HNO, Dermatologie

Der Unterschied liegt im Grad der Standardisierung und im Zulassungsstatus: Während Desensibilisierungsprodukte wie Alutard® individuell für einzelne Patienten hergestellt werden und deshalb nicht das klassische Zulassungsverfahren durchlaufen, handelt es sich bei DSX-Produkten wie Grazax® oder Acarizax® um industriell gefertigte, standardisierte Fertigpräparate. Diese durchlaufen die reguläre Arzneimittelzulassung, unterliegen festen Qualitätsstandards und sind universell für eine breite Patientengruppe einsetzbar.



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