Rezeptgebühr eingefroren für 2026


Redaktion

Symbolbild: Ein Geldack mit Euro Symbol im Schneesturm.
Als Entlastungsmaßnahme hat die Regierung beschlossen, die Rezeptgebühr im kommenden Jahr unverändert bei 7,55 Euro zu belassen.Andrii Yalanskyi/AdobeStock_302423448

Ab 2026 setzt die Bundesregierung ein Bündel an Budgetmaßnahmen um, mit dem der Bundeshaushalt stabilisiert werden soll. Während höhere Beiträge und Gebühren Mehreinnahmen sichern sollen, bleibt die Rezeptgebühr im Jahr 2026 eingefroren, um die Arzneimittelversorgung für Patientinnen und Patienten leistbar zu halten, heißt es. TARA24 wirft einen Blick auf diese und weitere Änderungen für 2026.

Ein zentraler Punkt der geplanten Entlastungsmaßnahmen betrifft die Rezeptgebühr. Diese soll im Jahr 2026 vorübergehend nicht erhöht werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Rezeptgebührendeckel weiterzuentwickeln: Künftig sollen auch Arzneimittel mit einem Preis unterhalb der Rezeptgebühr in die Berechnung einfließen.

Apotheken rechnen mit Verlusten

Selbstständige Apothekerinnen und Apotheker rechnen mit Umsatzeinbußen, da die wirtschaftliche Belastung durch steigende Personal-, Energie- und Betriebskosten zunimmt, während apothekenrelevante Honorare und Vergütungen wie die Nachtdienstgebühr unverändert bleiben.

Arzneimittelkostendeckel

In einem nächsten Schritt ist geplant, den Rezeptgebührendeckel schrittweise abzusenken. Zwischen 2027 und 2030 soll dieser von derzeit 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens auf 1,5 Prozent reduziert werden. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für Patientinnen und Patienten langfristig zu verringern, heißt es in der Parlamentmitteilung. Die Bundesregierung will mit allen Maßnahmen 760 Mio. Euro, bei gleichzeitigen Entlastungen von 20 Mio. Euro, für den Bundeshaushalt lukrieren.

Um vor allem Pensionistinnen und Pensionisten zu entlasten, gibt es Änderungen beim Arzneimittelkostendeckel, heißt es in der Aussendung weiters. Ab 1. Jänner 2026 wird die Kostenobergrenze für eine Rezeptgebührenbefreiung schneller erreicht. Ab dann werden nicht nur – wie bisher – die Rezeptgebühren erfasst, sondern alle erstattungsfähigen verschriebenen Arzneimittel – auch wenn sie weniger als die Rezeptgebühr kosten. Ab 2027 sinkt dann zusätzlich der Schwellenwert, und zwar (in jährlichen Schritten bis 2030) auf 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens ohne Sonderzahlungen.

Elternkarenz

Änderungen gibt es bei der Krankenversicherung für Lebensgefährten und -gefährtinnen in Elternkarenz. Bisher mussten durchgängige zehn Monate eines gemeinsamen Haushalts nachgewiesen werden, was vor allem eine Hürde für die Beteiligung von Männern darstellte. Künftig ist dieser Nachweis nicht mehr notwendig, wenn sich der Partner oder die Partnerin der Kindererziehung widmet.

Inflationsanpassungen

Einiges wird inflationsbedingt teurer: Die Rezeptgebühr bleibt zwar mit 7,55 Euro eingefroren, der Mindest-Kostenanteil für Heilbehelfe steigt aber von 43 auf 46,20 Euro. Bei Sehbehelfen sind es 2026 138,60 Euro. Bei der Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt die Beitragsgrundlage 2026 7.486,80 Euro (2025: 6.977,40 Euro), der Monatsbeitrag daher 572,74 statt bisher 526,79 Euro. Die begünstigte Selbstversicherung für Studierende kommt auf 78,84 statt 73,48 Euro monatlich.

Eltern-Kind-Pass ab Oktober elektronisch

Neu festgestellte Schwangerschaften werden ab 1. Oktober ausschließlich elektronisch erfasst, ab 1. März 2027 gilt das dann für alle Kinder bei Geburt. Das bekannte gelbe Heft hat dann endgültig ausgedient.

Im ersten Halbjahr 2026 soll zudem per Verordnung eine Ausweitung des Untersuchungsprogramms festgelegt werden. Vorgesehen ist etwa eine zusätzliche freiwillige Hebammenberatung und ein zusätzlicher vierter Ultraschall, eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung oder ein Gesundheitsgespräch mit Schwerpunkt auf psychosoziale und sozioökonomische Belastungen.

APAMED



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