Durch die stark abführende Wirkung können Sulfatsalze wie Bitter- oder Glaubersalz Herzrhythmusstörungen hervorrufen. Die EU verpflichtet Hersteller deshalb, neue Warnhinweise in die Produktinformationen aufzunehmen.
Werden Magnesiumsulfat, Natriumsulfat oder Kaliumsulfat eingenommen, können Herzrhythmusstörungen als Folge einer Dehydrierung und/oder eines Elektrolyt-Ungleichgewichts auftreten. Diese wissenschaftliche Schlussfolgerung wurde unter Berücksichtigung des Prac (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, Anm: Zuständig für Bewertung und Überwachung von Humanarzneimitteln in der EU)-Beurteilungsberichts gezogen.
Die genannten Wirkstoffe werden in Abführmitteln, wie Glauber- oder Bittersalz eingesetzt. Die Sulfatsalze wirken stark abführend, besonders in hohen Dosen, wie sie zur Darmreinigung vor operativen Eingriffen oder Koloskopien zum Einsatz kommen. Die Wirkstoffe greifen in den Elektrolyt- und Wasserhaushalt ein und sollten deshalb nur sachgemäß angewendet werden.
Kausalzusammenhang ist möglich
Im Prac-Bericht heißt es: „In Anbetracht der verfügbaren Daten über das Risiko von Arrhythmien aus Spontanberichten, die in einigen Fällen einen engen zeitlichen Zusammenhang mit der Zeit bis zum Auftreten von einem Tag aufweisen, und in Anbetracht eines plausiblen Wirkmechanismus, hält der Prac einen Kausalzusammenhang zwischen Magnesiumsulfat, Natriumsulfat, Kaliumsulfat und Arrhythmien zumindest für möglich.“
Die Produktinformation von Arzneimitteln, die diese Wirkstoffe enthalten, sollen in Abschnitt 4.8 der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels, mit der Nebenwirkung „Herzrhythmusstörung“ ergänzt und die Häufigkeit mit „nicht bekannt“ angegeben werden. Die Packungsbeilage soll ebenfalls entsprechend geändert werden.
APOTHEKE ADHOC