Preisbandregelung für Generika verlängert


Redaktion

Symbolbild: Eine Kartonbox mit verschiedenen Medikamentenblistern und einem Nasenspray.
Der Ministerratsbeschluss bildet einen wichtigen Schritt für Preis- und Erstattungsregeln.Sergey/AdobeStock_568295603

Am 18. November hat der österreichische Ministerrat beschlossen, die Preisbandregelung für Arzneimittel bis Ende 2029 zu verlängern. Diese Regelung umfasst das Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten, die Preisbildungsregel für Generika und Biosimilars sowie die Richtlinien für parallel importierte Heilmittel.

Das Ziel der Verlängerung ist die Stabilisierung der Medikamentenversorgung und die Sicherung der Kostenstabilität sowie die Aufrechterhaltung der Produktion preisgünstiger, lebenswichtiger Medikamente nach Ablauf von Patenten. Das Preisband wurde 2017 eingeführt und soll alle zwei Jahre abgepasst werden. Die Preise wirkstoffgleicher Produkte (Generika und Biosimilars) müssen innerhalb eines Preisrahmens (= Preisband) bleiben. Sie dürfen maximal 20 Prozent teurer sein als das günstigste vergleichbare Medikament mit der gleichen Wirkstärke.

Die pharmazeutische Industrie und Verbände begrüßen die Verlängerung als wichtigen Schritt, betonen aber die Notwendigkeit langfristiger Rahmenbedingungen über 2029 hinaus, da Planungssicherheit essenziell für die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten und Produktionskapazitäten ist.

Bisher galten diese Regelungen meist nur für zwei Jahre, was Unsicherheit schuf. Die Verlängerung schafft daher eine verbesserte Planbarkeit für Unternehmen in diesem stark regulierten Markt. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass die Preisbandregelung sorgfältig umgesetzt werden muss, um die Versorgung mit Generika nicht weiter zu gefährden

Planbarkeit schafft Sicherheit

Die Verlängerung schafft Planungssicherheit für die Pharmaindustrie, was die Versorgung mit wichtigen und preisgünstigen Medikamenten stabilisiert. Gesetzliche Rahmenbedingungen, die über mehrere Jahre gelten, ermöglichen Investitionen in Lieferketten und Produktion. Dies wird als notwendig gesehen, um den Versorgungsauftrag langfristig erfüllen zu können und die Kosten für das Gesundheitssystem stabil zu halten.

Unternehmen brauchen Planbarkeit, um ihrem Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln nachkommen zu können. Gesetzliche Regelungen, die langfristig gelten, tragen zu einer solchen Planbarkeit bei. Wenn aber wesentliche Gesetze alle zwei Jahre neu diskutiert werden, dann schafft das Unsicherheit. Daher ist der heute gesetzte Schritt des Ministerrats zur Verlängerung entsprechender Regelungen zumindest bis 2029 positiv zu sehen, so Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG. Die PHARMIG ist die freiwillige Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie.

Auch die Industriellenvereinigung (IV) sieht in den präsentierten Maßnahmen für die heimische Pharmabranche ein wichtiges Signal: „Mit der Verlängerung der Preisbildungs- und Preisbandregelung für Generika und Biosimilars hat die Bundesregierung zumindest für die Dauer der laufenden Gesetzgebungsperiode einen entscheidenden Beitrag zur Versorgungssicherheit im Arzneimittelbereich geleistet und den Unternehmen mehr Planungssicherheit verschafft. Das begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.

Bedenken

Es gibt jedoch auch Bedenken, dass das Preisband den Preisdruck auf Hersteller weiter erhöht und Österreich dadurch als „Billigland“ für Medikamente gilt. Dies kann zu Versorgungsengpässen führen, da die Produktion von preiswerten Arzneimitteln wirtschaftlich weniger attraktiv wird. Teile der Pharma-Branche warnen vor einer Verschärfung der Medikamentenknappheit, besonders bei Antibiotika und anderen lebenswichtigen Medikamenten. Außerdem wird kritisiert, dass die Preisobergrenze den Wettbewerb einschränken und die Vielfalt im Medikamentenangebot beeinträchtigen könnte.

„Ein Standort glänzt beispielsweise dadurch, dass sich Unternehmen auf bestimmte Rahmenbedingungen und Spielregeln verlassen können. Ist das nicht der Fall, suchen sich Unternehmen andere, attraktivere Märkte und Länder, um dort zu forschen und zu produzieren. Nicht zuletzt wirken sich Preis- und Erstattungsregeln unmittelbar auf die Verfügbarkeit von Medikamenten aus, sowohl von bewährten wie von neuen, innovativen. Wer eine stabile und idealerweise hoch moderne Versorgung haben möchte, muss das berücksichtigen“, erläutert Herzog mit Blick auf die Politik, die diesen Rahmen gestaltet und diesbezüglich heute richtige Weichen gestellt hat.

OTS IV/PHARMIG



Newsletter

Bleiben Sie stets informiert!