Rückruf bei Cystium


Redaktion

Symbolbild: Ein Warnschild wie im Verkehr - rot umrandetes Dreieck mit den Worten "Rückruf".
Das Antibiotikum Cystium wird zur Behandlung einer unkomplizierten Cystitis bei Frauen eingesetzt.Daniel Ernst/AdobeStock_273673355

Cystium Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen, mit dem Wirkstoff Fosfomycin, wird zurückgerufen. Die Ursache: Ärztemuster wurden irrtümlich als Handelsware in Verkehr gebracht. Bei der Abgabe kann es durch Scannen des aufgedruckten Codes es zu einem Fälschungsalarm kommen.

Die Vertriebsfirma Aristo Pharma hat ihre belieferten Kund:innen mit Schreiben vom 28. Oktober informiert, dass Ärztemuster irrtümlich als Handelsware in Verkehr gekommen sind. Im Zuge der Abgabe beim Scannen des aufgedruckten Serialisierung-Codes, kann es zu einem Alarm einer potenziellen Fälschung kommen.

Betroffen ist die Chargennummer 2189879 mit dem Verfallsdatum 31. Mai 2027. Der Rückruf geht bis zur Ebene der Apotheken. Falls Kund:innen die betroffene Charge erhalten haben, sollen diese an die Vertriebsfirma zurückgesendet werden.

Bei Cystium handelt es sich um ein Antibiotikum aus der Gruppe der Epoxid-Antibiotika. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um Fosfomycin, der für die Behandlung der akuten, unkomplizierten Blasenentzündung (Zystitis) bei Frauen und weiblichen Jugendlichen angewendet wird. Fosfomycin hemmt den ersten Schritt der Bakterienzellwandsynthese und wirkt bei gram-positiven und -negativen Keimen sowie anaerobe Bakterien.

Das Pulver wird in einem Glas Wasser aufgelöst und unmittelbar danach auf leeren Magen (zwei bis drei Stunden vor oder nach einer Mahlzeit) getrunken. Damit der Wirkstoff ausreichend lange am Wirkort – der Blase – verweilen kann, empfiehlt es sich die Einmaldosis vor dem Zubettgehen und nach Entleeren der Harnblase einzunehmen.

BASG



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