Die Regelung der Nullretax bei Verstößen gegen die Vorgaben der Parallelimport-Richtlinie kam für die meisten Apotheken recht überraschend, berichtet ein Apotheker. Für ihn ist klar: Die Kammer hätte früher informieren müssen.
Die Parallelimport-Richtlinie, die bereits im Juli vergangenen Jahres scharf gestellt wurde, verlangt den Apotheker:innen einiges ab. Denn es heißt Umdenken. Die angegebene PZN ist nicht bindend und die chefärztliche Bewilligung ist ausgehebelt. Apotheken müssen auch bei geringsten Preisunterschieden einen Parallelimport abgeben, wenn dieser im Erstattungskodex gelistet ist. Bei Verstößen kann es teuer werden, denn die Kassen dürfen in Gänze retaxieren. Das gab es noch nie – jetzt dafür im großen Stil.
Kammerinfo nützlich, aber zu spät
Nach fast sieben Monaten Gültigkeit, am 28. Jänner, hatte die Österreichische Apothekerkammer eine Infoveranstaltung zum Umgang mit Parallelimporten und Retaxierungen abgehalten. Dass mehr als 1700 Apotheker:innen daran teilgenommen haben, zeigt, wie sehr das Thema pressiert und wie viel Erklärungsbedarf besteht.
„Die Regelung mit der Nullretaxation kam doch recht überraschend für die meisten Apotheken“, weiß der Apotheker. „Der Infoabend der Apothekerkammer war zwar sehr nützlich, nur hätte er früher abgehalten werden sollen“, kritisiert er.
„Auch unsere Apotheke war von einigen Nullretaxationen betroffen“, erzählt der Apotheker. „Mit Hilfe der Großhändler konnten wir die Nichtverfügbarkeiten nachreichen und belegen, dass wir alles richtig gemacht haben. Doch das war alles sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend.“ Ein einziges Rezept musste die Apotheke dennoch einbüßen.