50 Jahre Mutter/Eltern-Kind-Pass


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Redaktion

Viel Lob gab es bei der Pressekonferenz der Österreichischen Ärztekammer für den Eltern-Kind-Pass. Foto: ÖÄK/Stefan Seelig

Die Österreichische Ärztekammer feiert ein halbes Jahrhundert Eltern-Kind-Pass (vormals Mutter-Kind-Pass) als wegweisendes Instrument der Gesundheitsvorsorge und wirft einen Blick auf dessen Erfolgsgeschichte sowie zukünftige Perspektiven.

Johannes Steinhart, Präsident der Ärztekammer, unterstreicht die herausragende Rolle des Passes, der von der damaligen Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter in enger Zusammenarbeit mit der Ärztekammer ins Leben gerufen wurde. Seitdem wurde der Pass kontinuierlich verbessert, “wobei die Einbeziehung der Ärzteschaft stets eine wichtige Rolle spielte, um den Praxisbezug zu gewährleisten.” Besonders wichtig sei laut Bundeskurienobmann Edgar Wutscher auch die Rolle der Allgemeinmediziner:innen, die in ländlichen Gebieten Schwangere und Kinder im Rahmen des Eltern-Kind-Passes betreuen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Gesundheit von Müttern und Kindern leisten.

Thomas Fiedler, Obmann der Bundesfachgruppe Frauenheilkunde und Geburtshilfe, würdigt den Mutter-Kind-Pass als einen der herausragenden Erfolge der österreichischen Medizingeschichte und fordert eine kontinuierliche Weiterentwicklung, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Auch Bernhard Jochum, Obmann der Bundesfachgruppe Kinder- und Jugendheilkunde, unterstreicht die Bedeutung des Passes für die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und plädiert für eine Erweiterung über das fünfte Lebensjahr hinaus.

Finanzielle Mittel sichern Zukunft

“Seit dem Vorjahr stehen zusätzliche 17 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung”, begrüßt Steinhart die Unterstützung seitens der Politik, “jetzt gehe es darum, diese zusätzlichen Mittel vernünftig und bestmöglich im Sinne von Müttern und Kindern einzusetzen.”

Für die Zukunft wird eine Erweiterung des Mutter-Kind-Passes über den 5. Geburtstag hinaus diskutiert, um eine kontinuierliche Betreuung bis zum 18. Lebensjahr sicherzustellen.

APA/OTS



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