Gesundheitsbudget: Rezeptgebühr stagniert, Befreiungsgrenze sinkt


Redaktion

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) präsentiert die neuen Budgetpläne.Parlamentsdirektion/ Thomas Topf

Die Gesundheitsbudgets des Bundes für heuer und das kommende Jahr sind durch sinkende Auszahlungen 2025, aber stark steigende Ausgaben 2026 geprägt. Die E-Card-Servicegebühr steigt von 13,80 auf 25 Euro. Bei der Rezeptgebühr soll der Stand von 2026 eingefroren werden und der Schwellenwert für eine Befreiung von 2 auf 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens fallen.

Konkret bringt das Jahr 2026 Mehrauszahlungen von 376,5 Mio. Euro im Gesundheitsbereich mit sich. Der neue Gesundheitsreformfonds aus Mitteln der Pensionsversicherungsträger, in den die Erhöhung der Krankenversicherungs-beiträge für Pensionisten einzahlt, schlägt sich dabei mit plus 497,5 Mio. Euro nieder, gleichzeitig werden aber die Covid-19-Auszahlungen um 115,3 Mio. Euro reduziert.

Fonds finanziert Digitalisierung

Wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Budgetbericht der Regierung hervorgeht, sollen die Fondsgelder jährlich ab 2026 von den Pensionsversicherungsträgern kommen. Sie sollen insbesondere der Verbesserung der Versorgung, der Reduktion von Wartezeiten, der Digitalisierung im Gesundheitswesen und für Effizienzsteigerungen (die zur Einhaltung des Kostendämpfungspfades beitragen sollen) dienen. Der Fonds soll gesetzlich verankert werden. Richtlinien zur Mittelverwendung müssen demnach noch erarbeitet werden.

Für den Bund bedeuten die höheren Krankenversicherungssätze für die Pensionisten, dass er höhere Überweisungen an die PV-Träger leisten muss. Dieser Umstand resultiert aus den sogenannten Hebesätzen, auf Basis derer der KV-Beitrag der Pensionistinnen und Pensionisten aufgestockt wird. Dieser Effekt ist gesamtstaatlich neutral, aber saldenverschlechternd für den Bundessektor und beträgt 257,7 Mio. Euro 2025 und 497,5 Mio. Euro 2026.

Mehreinnahmen durch höhere Versicherungsbeiträge

Den Sozialversicherungen winken durch die geplanten Maßnahmen deutliche Mehreinnahmen, vor allem durch die Anhebung des Krankenversicherungs-beitrags für Pensionisten auf 6,0 Prozent der Bruttopension per 1. Juni 2025 (0,6 Mrd. Euro Mehreinnahmen im Jahr 2025, 1,2 Mrd. Euro 2026). Weiteres Geld bringt die Erhöhung der E-Card-Gebühr samt Ausweitung auf Pensionisten. Darüber hinaus ergeben sich für die SV-Träger durch den Ersatz des Krankengelds für Arbeitslose und der Kosten für das Wochengeld durch das Arbeitsmarktservice (AMS) zusätzliche Erträge.

Das Gesundheits- und Sozialministerium verpflichtet sich im Gesundheitskapitel, heuer rund 20 und kommendes Jahr rund 23 Mio. Euro zur Budgetkonsolidierung beizutragen. Weniger Ausgaben für Informationstätigkeiten und Förderungen sollen dazu beitragen, aber auch die “Finalisierung von Pilotprojekten im Bereich der Gesundheitsvorsorge für Jugendliche und Erwachsene”. Was genau hier gekürzt wird, bleibt unerwähnt.

Mehr Geld für Pflege

Im Bereich der Pflege schlägt sich (beim Kapitel Pensionsversicherung) die Aufnahme der Pflegeberufe in die Schwerarbeiterregelung mit 40 Mio. Euro ab 2026 nieder. 50 Mio. Euro sind im kommenden Jahr für einen Innovationsfonds zur Stärkung der ambulanten Versorgung (etwa die Einführung von Therapie- und Pflegepraxen) vorgesehen.

Der Pflegefonds bekommt 55 bzw. 52 Mio. Euro mehr, er wird 2026 mit 1,4 Mrd. Euro dotiert sein. Das Pflegegeld wird weiter valorisiert, die Auszahlungen betragen 3,24 bzw. 3,32 Mrd. Euro in den beiden Jahren. Insgesamt, inklusive Unterstützung von Menschen mit Behinderung, sind allein 2026 zusätzliche Ausgaben von 215,2 Mio Euro (+4,2 Prozent) vorgesehen.

Rezeptgebühr bleibt bei 7,55 Euro

Im Sozial- und Gesundheitsministerium verteidigt man die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten von 5,1 auf 6,0 Prozent. Dies helfe dabei, das Gesundheitssystem nachhaltig finanziell abzusichern, hieß es in einer Pressemitteilung. In dieser wurde auch betont, dass dies noch von den Koalitionsverhandlern von FPÖ und ÖVP als verbindliche Maßnahme an die EU-Kommission vermeldet worden war. Die SPÖ habe aber Abfederungen erreicht, so werde die Erhöhung für Mindestpensionisten und Bezieher der Ausgleichszulage für 2025 ausgesetzt.

Gleichzeitig wurde betont, dass für 2026 die Rezeptgebühr mit dem Wert von 2025 – 7,55 Euro – eingefroren und die bisherige Rezeptgebührenobergrenze in eine Arzneimittelgebührenobergrenze (“Arzneimittelkostendeckel”) umgewandelt werde. Das heißt: Auch Medikationen, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, werden berücksichtigt. Der Schwellenwert für die Befreiung sinke zudem ab 2027 schrittweise von 2 auf 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens.

APA



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