Lager-Monitoring beim Großhandel ab 2026


Redaktion

Ansicht des Wiener Parlaments.
Der Gesundheitsausschuss stellt die Weichen für ein neues Arzneimittel-Monitoringsystem.Parlamentsdirektion/ Hertha Hurnaus

Ab 2026 soll der Großhandel dazu verpflichtet werden, bestimmten Kontrollstellen täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen. Und der im Jahr 2023 beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag, der von Arzneimittel-Großhändlern für Produkte, die unter der Kostenerstattungsgrenze liegen, beantragt werden kann, wird um drei Jahre verlängert. Allerdings reduziert sich der Betrag pro Packung von 28 Cent auf 13 Cent. Darauf hat sich der Gesundheitsausschuss letzte Woche geeinigt.

Im Sinne der Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln wurde im Jahr 2023 der Infrastruktursicherungsbeitrag beschlossen. Dieser kann von Arzneimittel-Großhändlern für jede in Apotheken abgegebene Handelspackung beantragt werden, sofern der Preis unter der Kostenerstattungsgrenze liegt. Die Koalitionsparteien haben nun einen Initiativantrag eingebracht, der eine Herabsetzung des Infrastruktursicherungsbeitrags von 0,28 € auf 0,13 € pro Handelspackung vorsieht und einstimmig angenommen wurde. Zur Erhöhung der Planungssicherheit soll dieser jedoch drei Jahre lang, also bis zum 31. August 2028 gelten, erläuterte Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ). Eine rasche Lösung sei erforderlich gewesen, da die alte Bestimmung bald auslaufe.

Weiters umfasst der letzte Woche vom Gesundheitsausschuss eingereichte Antrag den Aufbau eines Monitoringsystems, das zur Früherkennung von Lieferengpässen und der gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln herangezogen werden soll.  Ab 1. Jänner 2026 sind sogenannte Arzneimittel-Vollgroßhändler dazu verpflichtet, das Ministerium, das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und den Dachverband der Sozialversicherungsträger täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen (z. B. Anzahl der Packungen, bestellte Mengen, durchschnittlicher Monatsbedarf, Angaben zur Lieferfähigkeit). Diese Bereitstellung von Lagerstandsdaten sei Voraussetzung für den Aufbau eines Monitoringsystems zur Früherkennung von Lieferengpässen und der gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

Abgeordnete Fiona Fiedler (NEOS) versprach sich durch die Einführung des Monitoring-Systems eine gute Datenlage, die die Planungen in Hinkunft erleichtern werde.

Diesem Argument schloss sich auch Ralph Schallmeiner (Grüne) an, der sich danach erkundigte, ob der quasi halbierte Betrag nun ausreichen werde. Diesbezüglich meldete auch Gerhard Kaniak (FPÖ) erhebliche Zweifel an. Schon jetzt würden die Deckungsbeiträge ständig sinken, die Kosten etwa für Energie oder Personal aber steigen. Der Infrastruktursicherungsbeitrag wäre eigentlich dazu gedacht, die Auslieferung von kostengünstigen Arzneimitteln zu bewerkstelligen; dies könne sich nun nicht mehr ausgehen.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßte die Fortführung des Infrastruktursicherungsbeitrags, weil damit das Ziel verfolgt werde, Lieferengpässe hintanzuhalten. Die Höhe des Betrags sei das Ergebnis von intensiven Verhandlungen gewesen, berichtete sie. Wichtig sei aus ihrer Sicht die Einführung eines Monitoringsystems, um etwa rechtzeitig auf Versorgungsprobleme reagieren zu können.

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