Nach dem massiven Auftreten von Vogelgrippe im Nachbarland Deutschland und ersten Fällen bei Wildvögeln in Kärnten, Nieder- und Oberösterreich wird Österreich mit 3. November als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ eingestuft. Das Gesundheitsministerium hat eine entsprechende Kundmachung herausgegeben. Geflügel darf nicht mehr unter freiem Himmel gefüttert werden.
Ende September wurden die ersten Nachweise der Hochpathogener Aviärer Influenza bei Wildvögeln in Kärnten gemeldet, seit Anfang Oktober auch in Niederösterreich. In Oberösterreich ist nun bei vier verendeten Schwänen in Enns die Vogelgrippe nachgewiesen worden, bestätigte die Landwirtschaftskammer Oberösterreich am Freitag. Mit der sogenannten Herbstmigration von Zugvögeln sei mit weiteren Ausbrüchen zu rechnen, hieß es weiter. Ab Montag gelte daher ein „erhöhtes Risiko“ für Vogelgrippe in Österreich.
Es gilt zwar keine Stallpflicht, aber das Geflügel muss „bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln“, etwa durch Netze, geschützt werden, so die Vorgaben. Die Fütterung und Tränkung der Tiere hat im Stall oder unter einem Unterstand zu erfolgen. Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften seien mit „besonderer Sorgfalt“ zu reinigen und zu desinfizieren. Wenn das Geflügel weniger frisst und trinkt, Hennen weniger Eier legen oder vermehrt Tiere sterben, ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren.
APA
