Mehr Freizeit, weniger Arbeitstage, die Vier-Tage-Woche klingt wie die perfekte Lösung. Doch gerade in der Apotheke zeigt sich schnell, dass dieses Modell nicht automatisch entlastet. Denn während die freien Tage zunehmen, werden die Arbeitstage spürbar intensiver.
Die Idee dahinter ist simpel: Die Wochenarbeitszeit bleibt gleich, wird aber auf vier statt fünf Tage verteilt. Rechtlich ist das klar geregelt. Eine Vier-Tage-Woche liegt vor, wenn „die gesamte Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt wird“, wobei die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden kann, „ohne dass Überstunden anfallen“.
„Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.“ (Kollektivvertrag pharmazeutische Angestellte/Kollektivvertrag PKA)
Dieses Modell entsteht nicht automatisch, sondern muss klar zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Was rechtlich möglich ist und was praktisch passiert
Die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist grundsätzlich zulässig. „Die tägliche Normalarbeitszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.“ (Kollektivvertrag pharmazeutische Angestellte, § 4 Abs. 3)
Doch genau hier beginnt die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Denn während sich Arbeitszeiten flexibel gestalten lassen, bleiben die Anforderungen im Apothekenbetrieb konstant. Öffnungszeiten ändern sich nicht. Kundenströme auch nicht. Notdienste schon gar nicht. Die Frage ist daher nicht, ob die Vier-Tage-Woche erlaubt ist, sondern ob sie im konkreten Betrieb tragbar ist.
Die 10-Stunden-Regel kommt nicht aus dem KV
Ein entscheidender Punkt, der oft falsch verstanden wird. Die Möglichkeit, bis zu 10 Stunden pro Tag ohne Überstunden zu arbeiten, steht nicht im Kollektivvertrag, sondern im Gesetz:
„Die tägliche Normalarbeitszeit kann bei einer Verteilung des gesamten Wochenarbeitszeit auf vier Tage auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden.“ (Arbeitszeitgesetz, § 4 Abs. 8) Erst wenn die Arbeitszeit rechtlich korrekt verteilt und vereinbart ist, gelten diese 10 Stunden als Normalarbeitszeit, nicht als Überstunden.
Wann eine Vier-Tage-Woche überhaupt umsetzbar ist
Damit das Modell nicht nur auf dem Papier funktioniert, müssen mehrere Faktoren gleichzeitig passen. Allerdings nur dann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Auch wenn zehn Stunden möglich sind, setzen die Kollektivverträge klare Grenzen.
- Klare Vereinbarungen:
Die Vier-Tage-Woche muss ausdrücklich zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in geregelt sein, inklusive Arbeitszeiten und Verteilung. - Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten
Längere Tage funktionieren nur, wenn Pausen tatsächlich eingehalten werden, nicht nur theoretisch existieren. - Belastbarkeit im HV berücksichtigen
Zehn Stunden im Handverkauf sind körperlich und mental fordernd, das muss in der Planung berücksichtigt werden. - Ausreichend Personal
Der Betrieb muss auch an den freien Tagen einzelner Mitarbeitender:in stabil laufen können, ohne dass die Belastung auf andere abgewälzt wird.
