Doppelte Apothekeninsolvenz geht in nächste Phase


Redaktion

Symbolbild: Die Buchstaben Insolvenz stehen auf Geldmünzen. und ein Pfeil geht bergab.
Der Fortgang des Verfahrens hängt nun von der gerichtlichen Entscheidung über den eingelegten Rekurs ab.Markus Mainka/AdobeStock_533763151

Nach der Insolvenz der Holler-Apotheken im Sommer 2025 wurde Ende Februar am Landesgericht Linz ein Sanierungsverfahren über das Vermögen der Inhaberin eröffnet. Grund für diesen Schritt ist ein Rekurs, der die Rechtskraft des ursprünglichen Sanierungsplans verhindert.

Bereits am 15. Juli 2025 wurde über die Holler-Apotheke Traun Mag. Holler KG ein Sanierungsverfahren eröffnet. Im Zuge dieses Verfahrens einigten sich die Gläubiger auf einen Sanierungsplan mit einer Quote von 55 Prozent.

Obwohl dieser Plan gerichtlich bestätigt wurde, ist er bis dato nicht rechtskräftig. Gegen die Bestätigung wurde Rekurs erhoben. Solange über dieses Rechtsmittel nicht entschieden ist, bleibt die angestrebte Entschuldung der Gesellschaft sowie die damit verbundene Haftungsbefreiung der persönlich haftenden Gesellschafterin ausgesetzt. Parallel zum Verfahren der Konzessionsinhaberin wurde auch über das Vermögen des Komplementärs der Wasser-Apotheke in Linz und Kommanditist der Holler-Apotheke in Traun ein Sanierungsverfahren eröffnet, da dieser persönlich für die Verbindlichkeiten der KG einsteht.

Kreditschutzverband erwartet Klärung in Kürze

Die aktuelle Situation führt dazu, dass die Inhaberin als Komplementärin weiterhin für die gesamten Verbindlichkeiten der KG in der Höhe von rund 4,19 Millionen Euro haftet. Der Kreditschutzverband (KSV1870) bestätigte gegenüber TARA24den Hintergrund: „Wenn dem Rekurs gegen die Bestätigung des Sanierungsplans […] nicht stattgegeben wird, fallen die Verbindlichkeiten weg und es ist eine Aufhebung des gegenständlichen Insolvenzverfahrens gem. § 123b IO zu erwarten“, so Petra Wögerbauer Leiterin des KSV Region Nord.

Sollte dem Rekurs hingegen stattgegeben werden, müsse das Verfahren weitergeführt werden, wobei den Gläubigern in diesem Fall ein 20-prozentiger Sanierungsplan angeboten werde.

Ausblick: Entscheidung in zwei bis drei Wochen

Der weitere Fortgang des aktuellen Verfahrens hängt nun maßgeblich von der gerichtlichen Entscheidung über den eingelegten Rekurs ab. Sollte das Gericht diesen abweisen, tritt der ursprüngliche Sanierungsplan der Apotheken-KG mit einer Quote von 55 Prozent endgültig in Kraft; damit entfällt die persönliche Haftung der Gesellschafter und die nun eröffneten Privatverfahren würden automatisch wieder eingestellt. Wird dem Rekurs hingegen stattgegeben, ist der bisherige Plan hinfällig und die Karten werden neu gemischt: In diesem Fall ist mit einer Fortführung der Verfahren auf Basis einer deutlich geringeren 20-Prozent-Quote zu rechnen, was für die Gläubiger einen wesentlich höheren Forderungsverlust bedeuten würde.



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