Freispruch für Apotheken-Geldbote im Burgenland


Der Beschuldigte soll Tageslosungen von vier Apotheken teilweise bzw. zur Gänze einbehalten haben.AdobeStock_833288509/Sawyer0

Einen Freispruch gab es für jenen burgenländischen „Geldboten“, der sich am 6. Juni wegen des Diebstahls von insgesamt rund 62.000 Euro aus vier Apotheken am Landesgericht Eisenstadt verantworten musste.

Der 26-Jährige wurde beschuldigt, im Zeitraum von 2021 bis 2023 die Tageslosungen von vier Apotheken teilweise bzw. zur Gänze einbehalten zu haben. Einem Bericht der Kronen Zeitung zufolge war es die Aufgabe des Nordburgenländers, die Tageslosungen von vier Apotheken abzuholen und auf der Bank einzuzahlen. Monate später stellte sich heraus, dass an 22 Tagen nur Teilbeträge überwiesen wurden; von 21 Tagen fehlte der Umsatz gänzlich. Insgesamt habe er somit in über 40 Fällen Beträge abgezweigt, um sich laut der Vermutung der Anklage die zahlreichen Urlaube mit dem Geld finanzieren zu können.

Laut „Krone“ dürften sowohl der Angeklagte als auch sein Anwalt ausgesprochen gut auf die Verhandlung vorbereitet gewesen sein. Er bekannte sich auf die Befragung durch Richterin Dr. Karin Lückl „nicht schuldig“. und schilderte, dass viele andere Angestellte auf die Bargeldrollen hätten zugreifen können. Außerdem habe er selbst mehrmals gemeldet, dass Bargeld fehle.

Nach siebenstündiger Verhandlung fällte der Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt das Urteil: Freispruch. Seitens der Staatsanwältin gab es keine Erklärung, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.



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