Im aufsehenerregenden Fall um die gefälschten Abnehmspritzen kam es nun zu einem Urteil. Der angeklagte Mediziner wurde schuldig gesprochen. Er hat durch den Ankauf und die Weitergabe der gefälschten Ozempic-Pens gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) verstoßen. Weiters wurde er wegen gewerbsmäßigem Betrug und schwerer Körperverletzung in mehreren Fällen zu 21 Monaten Haft verurteilt, davon sieben unbedingt. Den Opfern wurde Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits im Herbst waren zwei Unternehmer wegen des Vertriebs
von gefälschten Abnehmspritzen verurteilt worden. Sie wurden am
Landgericht Steyr wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und
grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Über
beide Männer wurden Geldstrafen sowie Bewährungsstrafen von sechs
Monaten Haft verhängt.
Gegen den damals beteiligten Arzt kam es heute, 7. Juni, am Landesgericht Steyr zu einem Urteil. Der Mediziner wurde für schuldig befunden, gefälschte Ozempic-Pens besessen und veräußert zu haben. Zwischen Anfang und Mitte September 2023 soll er insgesamt 225 Pens zum Stückpreis von 205 Euro gekauft und an Patientinnen weitergegeben haben. Die gefälschten Spritzen dürften Insulin enthalten haben. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG).
Schwere Körperverletzung in drei Fällen
Weiters wurde der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs sowie – strafbestimmend – der Tatbestand der schweren Körperverletzung in drei Fällen verhandelt. Auch hier wurde der Arzt im Sinne der Anklage schuldig gesprochen.
Für den Verstoß gegen das AMG, gewerbsmäßigen Betrug sowie schwere Körperverletzung in mehreren Fällen wurde eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten verhängt. Davon sieben Monate unbedingt. Den Opfern wurde ein Schmerzensgeld in der Höhe von rund 3.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da sich sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte Bedenkzeit erbeten haben.
Straftatbestimmend war laut Angaben des Gerichtes der dritte Anklagepunkt: Die drei Fälle von schwerer Körperverletzung. Die Geschädigten wurden durch das fälschlicherweise verabreichte Insulin erheblich in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Zwei Frauen erlitten infolge der Selbstinjektion akute Stoffwechselentgleisungen. Laut Auskunft des Gerichts wären beide ohne ärztliche Behandlung zu Tode gekommen. Es kam zu einem starken Absinken des Blutzuckerspiegels (Hypoglykämie) und einer bedrohlichen Senkung des Serum-Kalium-Spiegels (Hypokaliämie). Eine Patientin erlitt in Folge einen Krampfanfall, die zweite litt unter Erbrechen. Beide berichteten von Erinnerungslücken. Bei der dritten Geschädigten kam es zu Symptomen wie Krämpfe, Schwindel, Heißhungerattacken und Schweißausbrüche.