Krankenstand im Urlaub? Das muss man beachten.


von

Astrid Janovsky

Wer im Urlaub krank wird, muss einige Besonderheiten beachten.AdobeStock_332079782/Elnur

Ist man im Urlaub länger als drei Tage krank, kann das als Krankenstand angerechnet werden. Allerdings muss die Krankmeldung umgehend vorgelegt werden. Eine Verlängerung des Urlaubs ist nicht möglich.

Endlich Urlaub! Gerade nach der stressigen Vorweihnachtszeit freut man sich besonders auf ein paar freie Tage. Und gerade dann verabschiedet sich gerne das Immunsystem. Wer den Urlaub in Krankenstand umwandeln möchte, muss bestimmte Regeln beachten.

Der ÖGB erinnert in einer Aussendung an die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Krankenstand. Vorweg: Wird man während des Urlaubs krank und dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, dann werden keine Urlaubstage verbraucht. – Aber nur, wenn man mehr als drei Tage krank ist und den Arbeitgeber spätestens nach dreitägiger Krankheitsdauer darüber informiert.

Krankschreibung bei Dienstantritt vorlegen

“Wer krank ist, sollte zum Arzt oder einer Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können”, gibt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko zu bedenken. Die Bestätigung sei umgehend vorzulegen, wenn man wieder seinen Dienst antritt, damit die Urlaubstage erhalten blieben.

Wichtig zu wissen sei, dass Krankenstandstage nicht am Urlaubsende angehängt werden können. “Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage. Er endet am ursprünglich vereinbarten Datum”, betonte Trinko am Donnerstag in einer Aussendung.

Im Ausland: Zulassungbestätigung des Arztes einholen

Und er erinnert an einen Punkt, der weniger bekannt ist: “Wer im Ausland erkrankt, muss neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt oder zugelassenen Ärztin ausgestellt wurde. Diese Bestätigung braucht man nicht, wenn man nachweisen kann, dass man in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurde.”

Ob man mit seiner e-Card auch im Ausland die Kosten für eine medizinische Behandlung vollständig von der Sozialversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Urlaubsland, so die Gewerkschaft.

APAMED



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