Neue Details im Botox-Prozess: Propofol und Blanko-Rezepte


Viktoria Gamsjäger

Symbolfoto: Es geht um die Verhandlung von veruntreuten Botox und Hyaluronsäure-Präparaten. Auf dem Bild sieht man das Wiener Landesgericht.
Bei der Verhandlung im Wiener Landesgericht kamen neue Details ans Licht.TARA24

Am 26. August kam es zu einem weiteren Verhandlungstag in der Causa um vermeintlich veruntreute Hyaluronsäure- und Botox-Präparate. Der Apothekeninhaber sowie weitere Mitarbeiter:innen wurden befragt, die Schadenssumme soll sich nach Angaben des Apothekers inzwischen auf über 370.000 Euro belaufen. Vor Gericht wurde außerdem thematisiert, dass laut seinen Recherchen auch Propofol und Desinfektionsmittel unrechtmäßig bezogen worden sein könnten. Im Zuge der Befragung schilderte eine Zeugin zudem, die Angeklagte habe dem vermeintlich involvierten Arzt wohl nahegestanden, da sie Blanko-Rezepte von ihm ausgefüllt habe. Die Angeklagte beteuert weiterhin ihre Unschuld: Sie habe auf Anweisung ihres ehemaligen Chefs gehandelt und nichts ohne sein Wissen getan. Die Verhandlung wurde vertagt, um neue Zeugen zu laden.

TARA24 hat bereits über den Fall berichtet, in dem einer Wiener Apothekenmitarbeiterin vorgeworfen wird, zwischen 2021 und 2024 Botox- und Hyaluronpräparate im Wert von rund 360.000 Euro veruntreut zu haben. Thematisiert wurde dabei auch ihr vermeintliches Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber sowie zu einem Arzt, der als Abnehmer der Präparate genannt wurde.

Auch Propofol veruntreut?

Als der ehemalige Arbeitgeber befragt wird, beteuerte er, dass er mit dem Arzt, an den die „Beauty-Präparate“ geliefert worden sein sollen, noch nie Kontakt hatte und auch das ihm nachgesagte Verhältnis mit der Angeklagten „frei erfunden“ sei. Bei seiner Befragung gab der Apotheker an, dass sich der Schadensbetrag auf rund 370.000 Euro erhöht habe, wie er laut eigenen Angaben in ungefähr „200 Stunden Aufarbeitung und persönlicher Recherche“ herausgefunden haben will.

In einer dem Gericht neu vorgelegten Liste finden sich neben Botox- und Hyaluronpräparaten nun auch Propofol, ein Narkosemittel und Desinfektionsmittel. Der Apotheker vermutet, dass auch diese unrechtmäßig bezogen worden sein könnten.

Sprachnachricht, Lebensstil und Blanko-Rezepte

Im Rahmen einer Zeugenaussage wurde eine Sprachnachricht abgespielt, in der die Angeklagte sich bei einer ehemaligen Kollegin nach der Lieferbarkeit eines der veruntreuten Präparate erkundigte. Thematisiert wurde ebenfalls der private Lebensstil der Angeklagten. Eine Zeugin äußerte, dass diese teure Handtaschen und des Öfteren Designerkleidung getragen habe, sie sich dabei jedoch nichts gedacht habe. Auf Nachfrage habe die Angeklagte damals erklärt, dass die Kleidungsstücke von der Familie ausgeborgt wurden. Einzig habe man manchmal gescherzt, dass die Angeklagte die Apotheke immer mit „großen Sackerln für eine große Familie“ verlassen hätte, berichtete eine weitere Zeugin in ihrer Befragung.

Eine weitere Zeugin, die zu ihrer Wahrnehmung der Beziehung zwischen der Angeklagten und dem erwähnten Arzt befragt wurde, gab an, die Angeklagte sei diesem wohl nahegestanden, da sie auch Blanko-Rezepte des Arztes ausgefüllt habe.

„Ich spiele hier nicht den Sündenbock“

Als die Angeklagte zu Wort kam, beteuerte sie weiterhin ihre Unschuld und meinte: „Ich spiele hier nicht den Sündenbock.“ Laut ihrer Darstellung habe die Apothekensoftware gröbere Fehler bei der Bestellung gehabt, zudem hätten die beiden Männer über ein bisher unbekanntes Zweithandy kommuniziert. Hyaluronsäure- oder Botox-Präparate habe sie selbst nie bestellt, erklärte sie. Die Verhandlung wurde nach fast sechs Stunden für die weitere Beweisfindung auf Mitte November vertagt. Neue Zeugen – darunter der mehrfach erwähnte Arzt sowie eine weitere Apothekenangestellte – sollen geladen werden.

Für die Angeklagte gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.



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