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Überblick Fortbildungsverpflichtung: 150 Punkte in 3 Jahren
§ 8 Absatz 4 Apothekerkammergesetz und § 3 der Berufsordnung verpflichten die Apothekerinnen und Apotheker, sich laufend beruflich fortzubilden. Die…
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Fortbildungsfreistellung: Maximal 16 Stunden pro Dienstjahr
Apotheker:innen in Österreich müssen im Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erwerben. So regelt es die Fortbildungsrichtlinie. Im Kollektivvertrag, der…
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Fortbildungspflicht: Ab heute wird gepunktet!
Lange wurde im Vorfeld darüber diskutiert – nun ist sie da: die verpflichtende Fortbildung für Apothekerinnen und Apotheker. TARA24 hat…


