Von der KI-Telefonassistenz mit Wiener Akzent bis hin zu Haftungsfragen und der neuen Bedarfsprüfungsstudie spannte sich beim ApoTalk ein breiter inhaltlicher Bogen. „Die KI ist eine Blackbox. Seien Sie der ‚Human in the loop‘, der die KI als Hilfsmittel verwendet und nicht für sich denken lässt“, bringt es Dr. Karma Hohl mit einer der Kernaussagen auf den Punkt.
Am Freitag, 17. April, fand der dritte ApoTalk im Private Members Club in Wien statt. Die Gespräche konnten nach den Vorträgen bei dem Format „Meet the experts“ vertieft werden.
KI in der Praxis
Den Auftakt machte Digitalisierungsexperte Maximilian Milenkovics mit praxisnahen KI-Tools. „Begonnen hat es mit dem Erstellen von Texten, dann Bilder und Videos. Jetzt gibt es schon eine Vielfalt an Dingen, wie wir die KI für die Apothekenpraxis einsetzen können.“

Anhand konkreter Beispiele aus der Grazer Apotheke seiner Frau zeigt er, wie KI bereits im Alltag genutzt wird. Für Social Media und das Marketing lässt Milenkovics etwa Bilder automatisiert erstellen. Hier betont er die Wichtigkeit des „perfekten Prompts“, also klarer und präziser Anweisungen, da sich Ergebnisse sonst schnell verändern können.
„Frau Hofer“, die KI mit Wiener Akzent
Besondere Aufmerksamkeit bekam sein zweites Beispiel: „Frau Hofer“, eine KI-gesteuerte Telefonassistentin mit Wiener Akzent. „Sie nimmt pro Tag etwa 25 bis 30 Telefonate an. Wir setzen sie gezielt in Zeiten höheren Andrangs ein, um unsere Mitarbeiter im Backoffice zu entlasten“, so Milenkovics. Die Telefonate werden strukturiert aufbereitet und als Audiodatei dokumentiert. Bei wichtigen pharmazeutischen Fragen verweist die KI selbstverständlich an das Fachpersonal.
Zusätzlich kommen ein KI-gestützter Chatbot sowie automatisierte E-Mail-Bearbeitung zum Einsatz. Reklamationen können per Foto übermittelt werden, der Chatbot bereitet die nächsten Schritte vor. Auch E-Mails werden vorsortiert, Spam erkannt und Antwortentwürfe erstellt.
Bad Robot: Wer trägt die Verantwortung?
Direkt anschließend spricht Rechtsanwältin Dr. Karma Hohl über die Verantwortlichkeit, falls die KI versagen sollte. „Die KI ist eine Blackbox. Ihre Entscheidungen sind nicht nachvollziehbar. Seien Sie der ‚Human in the loop‘, also der Entscheider, der die KI als Hilfsmittel verwendet“, stellt sie gleich zu Beginn klar. Fehlerhafte Ausgaben seien durchaus denkbar, etwa nicht erkannte Wechselwirkungen oder falsch berechnete Arzneimittel-Dosierungen. Rechtlich könne sowohl der Hersteller bei einem Softwarefehler, gerade aber auch die Apothekerin oder der Apotheker haften. „Sich auf die falsche Aussage der Software zu stützen, schützt nicht vor der Haftung“, erklärt Hohl.
Abschließend empfiehlt sie eine sorgfältige Auswahl und Dokumentation der eingesetzten Systeme sowie die Überprüfung der Haftpflichtversicherung im Hinblick auf eine gewünschte KI-Nutzung.
„Apotheken neu zu denken“
Mit seinem Digitalisierungskonzept apo-me möchte DI Franz Schätz den digitalen Komfort mit der persönlichen Beratung in der Apotheke verbinden. Eine Kombination aus App für Endverbraucher:innen, Apothekenportal und Abholsystemen soll Apotheken gegenüber wachsender Konkurrenz stärken.

Rezepte können direkt über die SV-App an die Apotheke geschickt und anschließend vor Ort abgeholt werden. Zusätzlich gibt es einen Kundenchat, über den Apothekenteams beraten können. „Uns ist es wichtig, die Kundschaft mit der Apotheke vor Ort in Verbindung zu bringen und gleichzeitig die Vorteile der Digitalisierung nutzbar zu machen.“ Laut Schätz ist es Zeit, „Apotheken neu zu denken“, sie sollen ein „Gravitationszentren für Gesundheit“ werden.
Die neue Bedarfsprüfung im Überblick
Aus gegebenem Anlass spricht Bedarfsprüfungsexperte DI (FH) Thomas Schmit über die neue Bedarfsprüfungsstudie. Derzeit handle es sich noch um „Halbwissen und Halbmythen“, stellt er gleich zu Beginn klar. „Sicher ist, es wird sich einiges ändern, aber vieles bleibt auch gleich.“
Weiterhin handle es sich um eine passive Bedarfsprüfung anhand von Versorgungspolygonen und der Anzahl ständiger Einwohner. Sind mehr als 5500 ständige Einwohner in einem Polygon vorhanden, benötigt es keine weitere Prüfung. Darunter würde künftig die neue Studie zum Einsatz kommen.
Über 30 neue Parameter
„Neu ist aber vor allem die Datengrundlage der Eidenberger Studie (Anm. Prof. Dr. Eidenberger, Autor der neuen Bedarfsprüfungsstudie)“, erklärt Schmit. Statt bisher sechs Parametern der sogenannten TU-Studie sollen künftig über 30 Faktoren einfließen. „Da reden wir von ansässigen Ärzten, von Infrastruktur wie Einkaufszentren und Shops, von anderen Gesundheitsdienstleistern wie Physiotherapeuten, aber auch von Mobilfunkdaten, vom Alter der Bevölkerung oder sogar von der Anzahl der Parkplätze in der Umgebung.“
Auch die Gewichtung dürfte sich ändern: „Es wird wohl so sein, dass ein ständiger Einwohner nicht mehr zu 100 Prozent zählt, sondern vielleicht nur mehr anteilig, zum Beispiel mit 30 Prozent“, so Schmit. „Vermutlich wird die Zahl an neuen Konzessionen ähnlich bleiben oder leicht sinken, da die Vergabe insgesamt restriktiver ausfallen dürfte“, fügt er hinzu.
Neue Gebiete werden „interessant“
Die eigentliche Veränderung sieht er jedoch woanders: „Es kann gut sein, dass ganz andere Gebiete plötzlich ‚gefährdet‘ für eine Neukonzession sind, weil zum Beispiel Einkaufszentren mit ihrer Besucherfrequenz stärker berücksichtigt werden.“ Die Hoffnung hinter der neuen Studie sei klar: „Man möchte die Realität besser abbilden als mit der bisherigen TU-Studie.“ Wie Richter:innen künftig im Einzelfall entscheiden, bleibe jedoch abzuwarten.
