BASG warnt vor „Rizinusöl-Darmwickel Set“


Viktoria Anderle

Symbolbild: Eine Hand hält ein Schild mit Rufzeichen.
Das BASG warnt vor den Risiken des „Rizinusöl-Darmwickel Sets“ und weist darauf hin, dass dessen Import aus dem Ausland strafbar ist.vegefox.com/AdobeStock_109954954

Seit Ende September warnt das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) vor dem „Rizinusöl-Darmwickel-Set“. Aufgrund seiner beworbenen Eigenschaften wird das Produkt als illegales Präsentationsarzneimittel eingestuft. Daten für eine medizinische Wirksamkeit liegen der Behörde nicht vor.

Ein solches Set bietet der Online-Shop Vitalogen unter dem Namen „Rizinusöl-Darmwickel-Set“ an. Es besteht laut Produktbeschreibung aus Rizinusöl und einem Bauchwickel mit verstellbaren Klettverschlüssen. Der mit Öl getränkte Wickel soll um den Bauch gelegt und über Nacht getragen werden.

Der Anbieter bewirbt ihn unter anderem damit, „verborgene Darmparasiten anzugreifen“, „Blähungen und Nebel im Kopf“ zu beseitigen sowie Entzündungen zu reduzieren. Geworben wird mit der Aussage: „Wenn du Würmer im Darm hast, spürt es dein ganzer Körper.“ Nicht beseitigbare Blähungen, Schlafprobleme, Heißhunger und Gehirnnebel würden alle auf dieselbe Ursache zurückgehen, heißt es weiter.

Das BASG verlinkt in seiner Meldung auch auf eine Warnung der Watchlist Internet vor vitalogen.de. Diese führt die Website seit August 2026 als betrügerischen Online-Shop und warnt davor, dass Bestellungen trotz Bezahlung gar nicht oder mit völlig falscher Ware geliefert werden.

Risiko für Patient:innen

Laut BASG verstößt das beanstandete „Rizinusöl-Darmwickel-Set“ aufgrund seiner „Auslobung“ gegen arzneimittelrechtliche Bestimmungen und darf nicht in Verkehr gebracht werden. Auch der Import aus dem Ausland ist strafbar. Die Behörde warnt vor einem erheblichen Risiko für Patient:innen.

Den Begriff Auslobung erklärt das BASG so: Als Auslobung werden die zu den Eigenschaften beziehungsweise der Wirkweise eines Produktes getätigten Aussagen bezeichnet. Wird einem Produkt eine heilende Wirkung zugeschrieben, gilt es rechtlich als Arzneimittel. Selbst wenn es gegebenenfalls keinen Wirkstoff enthält, unterliegt es allen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes.

Was ist ein Präsentationsarzneimittel?

Laut der Behörde handelt es sich bei dem Set um ein Präsentationsarzneimittel. Dieses wird folgendermaßen definiert: „Darunter sind solche Produkte zu verstehen, die durch ihre Bezeichnung oder Aufmachung (Werbung) beim durchschnittlich informierten Verbraucher den Eindruck erwecken, dass sie zur Heilung oder Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind. Auf die Wirksamkeit des Produktes kommt es für diese Einstufung nicht an. Im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes fallen aber auch diese Mittel unter die Regelungen des Arzneimittelgesetzes. “

Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass Hersteller sich an die Vorgaben des Arzneimittelrechts halten und auch nach diesen haftbar gemacht werden können.

Von einem Kauf des Produkts wird daher dringend abgeraten.



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