Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bestätigte Ende Februar neun gemeldete Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit dem Toxin Cereulid. Drei der betroffenen Kinder mussten im Krankenhaus behandelt werden. Sie waren zwischen zwei Wochen und zwei Jahren alt, die Meldungen kamen aus ganz Österreich.
Neun gemeldete Intoxikationsfälle verzeichnet die AGES derzeit. Die betroffenen Kinder sind im Alter von zwei Wochen bis zwei Jahre. Erholt haben sich inzwischen alle neun, drei von ihnen mussten stationär behandelt werden. Ein Fall gilt als bestätigt, die restlichen gelten als sehr wahrscheinlich im Zusammenhang mit der verunreinigten Säuglingsnahrung.
Die Vorfälle wurden zwischen dem 25. Dezember 2025 und dem 10. Februar 2026 in das epidemiologischen Meldesystem (EMS) eingetragen. Verteilt waren diese über ganz Österreich in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten und Tirol.
Europaweit kam es auch zu Meldungen in Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Spanien und dem Vereinigte Königreich. Auch hier wurden Symptome wie leichte gastrointestinale Beschwerden beschrieben worden. Zu einigen Krankenhausaufenthalten kam es aufgrund von Dehydrierung. Die Fälle werden derzeit weiter untersucht, heißt es auf der Seite der AGES.
Wann gilt ein Fall als bestätigt?
Als bestätigter Fall einer Intoxikation durch das emetische Toxin von Bacillus cereus (Cereulid) gilt ein Kind unter 36 Monaten, das nach dem Verzehr von Säuglingsanfangsnahrung innerhalb von sechs Stunden gastrointestinale Symptome, insbesondere Erbrechen, entwickelt. Zusätzlich muss Cereulid entweder in einer Stuhlprobe des Kindes oder in der konsumierten Produktcharge nachgewiesen werden. Dafür muss die Konzentration über dem Referenzwert der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) liegen. Wird die betroffene Lebensmittelprobe daraufhin als „nicht sicher für den menschlichen Verzehr“ eingestuft, gilt der Fall als bestätigt.
Als wahrscheinlicher Fall einer Intoxikation gilt ein Kind, das innerhalb von sechs Stunden nach dem Verzehr von Säuglingsanfangsnahrung gastrointestinale Beschwerden, entwickelt. Zusätzlich muss entweder bekannt sein, dass die konsumierte Produktcharge Cereulid enthält, oder es wurde in dieser Charge Cereulid in einer Konzentration nachgewiesen, die unter dem EFSA-Referenzwert liegt.
Schwerpunktaktionen
Die AGES berichtet, dass durch die vom Gesundheitsministerium beauftragte Schwerpunktaktionen und sonstigen amtlichen Kontrollen zu 145 Proben von Anfangsnahrung führten. Dabei wurden Produkte von neun verschiedenen Herstellern auf Cereulid untersucht.
- 120 Proben enthielten keine bestimmbaren Mengen an Cereulid.
- In 25 Proben wurde Cereulid nachgewiesen.
- Die meisten Werte lagen deutlich unter dem EFSA-Referenzwert, bei dem gesundheitliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können.
- In allen Fällen handelte es sich um Produkte, die bereits von den Herstellern zurückgerufen wurden.
Weitere Proben werden noch untersucht, teilt die AGES mit.
Analysemethoden
Als Quelle der Cereulid-Belastung in Säuglingsanfangsnahrung gilt verunreinigtes Arachidonsäure-Öl, kurz ARA-Öl. Dieses wird als Lieferant mehrfach ungesättigter Fettsäuren zugesetzt, die für die Entwicklung von Nervensystem und Sehvermögen essenziell sind. Im Pulver liegt das Öl in Form mikroskopisch kleiner Kapseln vor und mit ihm auch das darin eingeschlossene Toxin Cereulid.
Bei herkömmlichen Standard-Untersuchungsmethoden zeigten sich deutliche Unterschiede in den Messergebnissen: Wurde das Pulver analysiert, fielen die gemessenen Cereulid-Konzentrationen niedriger aus als in der fertig zubereiteten Säuglingsnahrung. Offenbar wird das Toxin erst nach dem Anrühren vollständig freigesetzt und dadurch besser nachweisbar.
Anders verhält es sich bei der von der AGES etablierten Methode. Durch eine spezielle Probenaufbereitung wird Cereulid vollständig aus dem Lebensmittel extrahiert, sodass es keinen Unterschied macht, ob Pulver oder fertige Nahrung untersucht werden. Die gemessenen Konzentrationen sind somit vergleichbar. Zudem ermöglicht das Verfahren auch mit weniger empfindlichen Analysegeräten den zuverlässigen Nachweis geringer Toxinmengen.
Dank dieser Methodik und der engen Kooperation mit den Lebensmittelbehörden war Österreich das erste EU-Land, das im Rahmen der amtlichen Kontrolle Cereulid-kontaminierte Proben identifizieren konnte. Ende Jänner stellte die Europäische Kommission die AGES-Analysenmethode daher allen Mitgliedstaaten als Alternative zur bisherigen Standardmethode zur Verfügung.
