Sponsionsbescheid erschwindelt?


Nadine Tröbitscher

Einem Apotheker soll die Berufsberechtigung aberkannt worden sein. Foto: MP_Artworks/adobe.stock.com

Österreichs Apotheken stehen unter Schock. Einem Apotheker soll die Berufsberechtigung aberkannt worden sein. Zudem wurde der vermeintliche Kollege von allen Ämtern entbunden.  

Der Apotheker erfülle nicht die notwendigen Voraussetzungen, um als Pharmazeut und Apotheker tätig zu sein, teilt der Verband Angestellter Apotheker Österreich (VAAÖ) mit. Darum wurde ihm die Berufsberechtigung für die Ausübung des Berufes des Apothekers entzogen und er folglich aus verschiedenen Funktionen wie beispielsweise bei Kammer und VAAÖ enthoben. Zudem wurden Maßnahmen sowie Verfahren eingeleitet.  

Um in Österreich die Berufsberechtigung als Apotheker oder Apothekerin zu erlangen, sind ein Master-Abschluss in Pharmazie und das erfolgreiche Absolvieren des Aspirantenjahres in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke Voraussetzung. Das Studium kann in Wien, Graz, Innsbruck oder Salzburg absolviert werden. Das Bachelorstudium Pharmazie dauert in der Regel sechs Semester. Vermittelt werden grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse. Darauf folgt ein Maserstudium Pharmazie. In vier Semestern wird unter anderem Wissen zu Herstellung, Qualitätssicherung, Wirkung und Wechselwirkung von Arzneistoffen sowie deren Anwendungen vermittelt.  

Den praktischen Teil bilden das Aspirantenjahr und der Aspirantenkurs, der bei der jeweiligen Landesgeschäftsstelle der Apothekerkammer auf Bundeslandebene absolviert wird. Den Abschluss stellt die Aspirantenprüfung dar. Ist diese erfolgreich, wird das Staatliche Apothekerdiplom verliehen. Um schließlich in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke als Apotheker:in tätig sein zu dürfen, ist außerdem eine allgemeine Berufsberechtigung nötig, die von der Apothekerkammer erteilt wird.  

Der betroffene Apotheker soll nicht die nötigen Voraussetzungen für die Berufserlaubnis erfüllen. Dem Vernehmen nach soll er das Aspirantenjahr und die Aspirantenprüfung absolviert und bestanden haben. Grundlage für das Aspirantenjahr soll ein mutmaßlich gefälschter Studienabschluss der Universität Wien aus dem Jahr 2018 gewesen sein.  



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