„Verwendbar bis“, „aufzubrauchen bis“, „haltbar bis“ – bei Arzneimitteln gibt es verschiedene Angaben. Aber worin unterscheiden sich Verfalldatum, Verwendbarkeit und Aufbrauchsfrist?
Verfalldatum
Während Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen sind und bei Bedarf auch über dieses Datum hinaus noch verzehrt werden können, verhält es sich beim Verfalldatum auf Fertigarzneimitteln anders. Denn ab einem gewissen Zeitpunkt kann unter anderem die Wirksamkeit nicht mehr gewährleistet werden und die entsprechende Packung verliert ihre Verkehrsfähigkeit. Mit dem Verfalldatum markieren die Hersteller also den Zeitpunkt, ab dem ein Medikament nicht mehr eingenommen beziehungsweise angewendet werden darf. Eine Einnahme/Anwendung nach dem Überschreiten des Datums sollte nicht erfolgen. Bis zu dem Zeitpunkt können Wirksamkeit und Qualität gewährleistet werden kann und die Packung gilt als verkehrsfähig.
Verwendbarkeit
Die Verwendbarkeit findet insbesondere bei Rezepturarzneimitteln Anwendung und meint die „Zeitspanne, innerhalb der ein Ausgangsstoff, Zwischenprodukt oder Reagenz unter Einhaltung der vorgeschriebenen Lagerung verwendet werden darf“. Folglich ist die Verwendbarkeitsfrist auf Rezepturen ein Muss. Wie lange die Verwendbarkeitsfrist ausfällt, richtet sich nach mehreren Faktoren, beispielsweise dem enthaltenen Wassergehalt.
Aufbrauchsfrist
Da Rezepturarzneimittel oftmals nicht auf einmal aufgebraucht werden, sondern zur mehrmaligen Anwendung bestimmt sind, braucht es neben der Verwendbarkeitsfrist auch die Angabe der sogenannten Aufbrauchsfrist. Damit ist die Zeitspanne gemeint, innerhalb der das entsprechende Arzneimittel nach dem ersten Öffnen beziehungsweise der ersten Entnahme einer Einzeldosis eingenommen oder angewendet werden darf. Es handelt sich somit um eine Art Haltbarkeit nach dem Öffnen des Behältnisses oder nach Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung.
Achtung: Auch Fertigarzneimittel müssen neben dem Verfalldatum in der Packungsbeilage einen Hinweis auf „besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung und die Angabe der Haltbarkeit nach Öffnung des Behältnisses oder nach Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung durch den Anwender,“ enthalten. Ähnlich wie bei Rezepturarzneimitteln die Haltbarkeit nach dem Anbruch verkürzen.
