Am Freitag, den 16. Mai, trafen sich zahlreiche Jung-Apothekerinnen und Jung-Apotheker in den Räumen des exklusiven Private Members Club, um gemeinsam über Gründungsträume und Stolpersteine zu sprechen. Mit Cappuccino, Kompetenz und viel Know-how hielten Dr. Karma Hohl und DI Thomas Schmit den ersten ApoTalk zum Thema „Die erfolgreiche Gründung einer neuen Apotheke“ ab. Sowohl Vertreter der Industrie, der Banken als auch bereits Selbständige waren vor Ort, um Einblick in das Vorgehen eines solchen Vorhabens zu geben. Hohl und Schmit thematisierten in ihrem Vortrag die „Top drei fatalen Fehler“ bei einer Apotheken-Neugründung.
Die Rechtsanwältin Karma Hohl und Thomas Schmit, zertifizierter Sachverständiger mit Spezialisierung auf Bedarfsprüfungen nach dem Apothekengesetz, lernten sich im Zuge eines eher unerfreulichen Vorfalls kennen. “Wir haben uns im Rahmen eines Rechtsstreits getroffen, aber jetzt machen wir gemeinsame Sache. So kann aus etwas Unerfreulichem doch noch etwas Nettes entstehen“, eröffnet Hohl den ApoTalk. Die beiden wollen den jungen Apotheker:innen im Rahmen dieses Events die Möglichkeit geben, sich mit den richtigen Menschen zu vernetzen und mit Gleichgesinnten auszutauschen.
Nach dem Vortrag gab es die Möglichkeit, sich mit Vertreter:innen von Banken und Industrie über die finanziellen Anforderungen und Hindernisse einer Neugründung zu informieren. Es konnte auch die Gelegenheit genutzt werden, um mit „alten Hasen im Geschäft“ über ihre Anfänge zu sprechen. Einige Teilnehmer:innen berichten davon, bereits ihren Apothekenstandort gefunden zu haben und derzeit sogar schon in Verhandlungen zu stehen. Andere wiederum warteten noch ab und wollten sich zunächst einmal vorab informieren.

Von der Idee zur Eröffnung
„Die meisten und gravierendsten Fehler entstehen vor der Eröffnung der Apotheke, nämlich in der Planungsphase“, weiß die Rechtsanwältin aus eigener Erfahrung. „Das sind Umstände, die sich nur schwer korrigieren lassen, wenn man schon mitten in der Planung steckt.” „Eine Apotheke zu Gründen, ist kein einfaches Unterfangen. Daher ist es wichtig, sich Experten an die Seite zu holen, die einen von der Idee bis zu Eröffnung des eigenen Betriebes unterstützen“, geben beide Veranstalter zu bedenken.
„Quinquennium“ richtig berechnen
„Die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Leitungsberechtigung sind den meisten wohl noch durch die Aspirantenprüfung bekannt“, erinnert Hohl. Jedoch mahnt sie: „Bei der Berechnung des Quinquenniums, also der fünfjährigen verpflichtende Tätigkeit im Volldienst, werden manchmal Teildienste nicht berücksichtigt. Diese zählen nur aliquot und können so den Erhalt der Berechtigung verzögern.“ Sie ergänzt: „Neben dem Aspirantenjahr selbst sind auch Zeiten wie Karenz, Mutterschutz sowie Zivil- oder Wehrdienst nicht anrechenbar.“ Wer dies nicht berücksichtig, begeht bereits den ersten fatalen Fehler: „Das Ansuchen einer Konzession ohne aufrechte Leiterberechtigung“, erklärt die Fachfrau für Apothekenrecht.
„Wichtig ist, zu wissen, dass die Leitungsberechtigung wieder verloren gehen kann“, warnt Hohl. „War man länger als drei Jahre nicht in einer öffentlichen Apotheke oder einer Anstaltsapotheke tätig, kann die Leitungsberechtigung entzogen werden. Ich bitte, das zu berücksichtigen. Diesen Fehler habe ich bereits bei meiner Arbeit beobachtet und das ist sehr ärgerlich für den Ansuchenden.“
Verhindert werden kann der Verlust durch ein Mindestmaß von vier Wochen pharmazeutischer Tätigkeit innerhalb von drei Jahren. „Auch hier müssen Teildienste wieder aliquot berücksichtigt werden“, gibt die Anwältin zu bedenken. „Kommt es zu einem Verlust der Leitungsberechtigung, kann diese durch einen sechsmonatigen Volldienst wiedererlangt werden.”
Vertrauen ist gut, ein detaillierter Gesellschaftsvertrag besser
Zu Beginn des Vorhabens sind sich noch alle einig und möchten nicht über mögliche Konflikte nachdenken. Doch Hohl mahnt: „Bitte bedenken Sie vor der Gründung einer Apotheke, dass die Honeymoon-Phase enden kann. Das gilt nicht nur für Ehepaare, sondern auch für Freunde.“
Denn aus der Praxis weiß sie: „Der Gesellschaftsvertrag ist ein Maßanzug, er muss die Menschen widerspiegeln. Alle Eventualitäten müssen vorab einvernehmlich geklärt werden, denn im Streitfall ist es deutlich schwieriger, sich über das Fortbestehen der Apotheke einig zu werden. Hier muss man privat und geschäftlich voneinander trennen.“ Wer das nicht tut, tappt in den zweiten fatalen Fehler, warnt Hohl: „Ein Ansuchen ohne detaillierten Gesellschaftsvertrag“.
Schmit pflichtet ihr bei und ergänzt: „Kommt es zu einem Streit aufgrund ungeklärter Details und öffnet die Apotheke am Ende gar nicht, hat man vorab schon viel Geld verloren. Getreu dem Spruch: ´Außer Spesen nix gewesen´.“
Keine gute Idee: Ansuchen auf „Gut Glück“
Bevor eine neue Apotheke eröffnen werden darf, muss eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden. Hier erläutert Experte Schmit: „Ohne Vorabprüfung durch einen Fachmann ein Ansuchen zu stellen, ist der dritte fatale Fehler. Zuvor sollten einige Parameter erhoben werden, um die Realisierung des Projekts festzustellen. Einfach einen Antrag zu stellen, weil man gerade ein Grundstück zur Verfügung hat, ist keine gute Idee.“
Bei der Bedarfsprüfung handle es sich um einen äußerst komplexen Vorgang, bei dem sogenannte „Versorgungspolygone“ definiert werden. „Diese Versorgungspolygone sind ein häufiger Streitpunkt in Konzessionsverfahren“, weiß Sachverständiger Schmit. Auch bei der Anzahl der zu versorgenden Personen und sogenannten „Einflutern“ liegt die Krux im Detail. „Darunter fallen Touristen, Menschen mit Nebenwohnsitz oder Arbeitsstellen, die sich in innerhalb des betreffenden Polygons befinden. Hier helfen Gutachten weiter, um die tatsächliche Anzahl der Menschen zu ermitteln und somit die Eignung eines Standorts festzustellen“, erklärt Schmit.
Hohl ergänzt: „Aufgrund des Kumulierungsverbots in Österreich darf es nicht zu mehreren Ansuchen auf eine Apotheke gleichzeitig kommen. Man muss sich daher gut im Vorhinein überlegen, welcher Standort die besten Erfolgschancen bietet. Ein gleichzeitiges Ansuchen an verschiedenen Standorten ist nicht erlaubt.“
Abschließend appelliert Schmit an die jungen Apothekerinnen und Apotheker: „Bitte kommen Sie nicht erst bei einem negativen Bescheid zu uns! Da kann man nur in den seltensten Fällen noch etwas retten. Besser, Sie informieren sich im Vorhinein – gerne mit unserer Hilfe.“
Aufgrund des großen Interesses hat Veranstalterin Hohl für Oktober bereits ein Nachfolge-Event geplant.