USA: Versand von Abtreibungspillen wieder erlaubt – für eine Woche


Redaktion

Symbolbild: Eine Frau nimmt ein Paket entgegen mit einem Roten Kreuz drauf.
Der US-Staat Louisiana hatte geklagt. Der Hersteller wandte sich nun in einem Eilverfahren an das Oberste Gericht.Courtney/peopleimages/AdobeStock_569129288

Der Versand des Mifepriston-haltigen Medikaments Mifeprex wurde in den USA eingeschränkt. Ein Bundesberufungsgericht setzte eine entsprechende Regelung der Arzneimittelbehörde FDA außer Kraft. Damit durfte das Präparat nur noch persönlich in Kliniken oder Arztpraxen abgegeben werden. Diese Anordnung wurde nun vorläufig wieder außer Kraft gesetzt – für eine Woche.

In den USA hatte vergangene Woche ein Bundesberufungsgericht den Zugang zu Abtreibungspillen per Post vorläufig stark limitiert. Ein Richtergremium in New Orleans setzte letzte Woche eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA aus, die den Versand des Medikaments Mifeprex mit dem Wirkstoff Mifepristone nach telemedizinischer Verschreibung erlaubt hatte. Damit durften Anbieter das Mittel nur noch persönlich in Kliniken oder Arztpraxen ausgeben.

Einschränkung vorerst wieder aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof in den USA hat den postalischen Zugang zur Abtreibungspille Mifepriston nun vorerst wieder erlaubt. Eine vom konservativen Richter Samuel Alito unterzeichnete Anordnung setzte eine erst kürzlich erlassene Einschränkung eines Berufungsgerichts vorläufig wieder außer Kraft. Die nun erlassene Anordnung gilt zunächst für eine Woche, während das Gericht den Fall weiter prüft und Stellungnahmen beider Seiten einholt.

Landesweites Recht auf Abtreibung gekippt

Die einschränkende Entscheidung beeinflusste einen zentralen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in den USA. Mit dem Grundsatzurteil Roe v. Wade hatte der Oberste Gerichtshof 1973 ein landesweites Recht auf Abtreibung etabliert. Das Recht wurde aber 2022 gekippt, sodass Bundesstaaten eigene, teils sehr strenge Verbote erlassen konnten.

Der Bundesstaat Louisiana hatte gegen die Arzneimittelbehörde geklagt. Er argumentiert, die Möglichkeit, Abtreibungspillen per Post zu beziehen, unterlaufe sein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot. Das Gericht folgte US-Medienberichten zufolge vorläufig dieser Argumentation. Die Einschränkung galt damit sofort, das Verfahren in der Sache lief dennoch weiter.

Hersteller warnt vor Auswirkungen

Der Hersteller Danco Laboratories wandte sich am Samstag direkt an den Obersten Gerichtshof (Supreme Court) und beantragte im Eilverfahren, die einschränkende Entscheidung vorläufig auszusetzen. Sie begründeten ihren Antrag mit den erheblichen Auswirkungen auf die Versorgung. Zuvor hatte das Unternehmen das Berufungsgericht vergeblich gebeten, sein Urteil für eine Woche auf Eis zu legen, um Zeit für den Gang vor das höchste Gericht zu gewinnen.

Mit der aktuellen Entscheidung des Supreme Courts dürfen Patientinnen das Medikament wieder per Telemedizin verschrieben bekommen und über Apotheken oder per Post beziehen – ohne verpflichtenden persönlichen Arztbesuch.

Lockerungen während der Corona-Pandemie

Die betroffene FDA-Regel geht auf Lockerungen aus der Corona-Pandemie zurück: 2021 hatte die Behörde die Pflicht zu einem persönlichen Arztbesuch aufgehoben, 2023 wurde diese Regelung dauerhaft gemacht. Seither hat sich die telemedizinische Verschreibung mit anschließender Zustellung per Post zu einem der wichtigsten Wege für Schwangerschaftsabbrüche entwickelt. Schätzungen zufolge erfolgt inzwischen ein erheblicher Teil der Abbrüche auf diesem Weg, heißt es in US-Medienberichten.

Zugang zu Abtreibungen in NY geschützt

Abtreibungsbefürworter warnten laut US-Medien vor weitreichenden Folgen. Die Entscheidung werde den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen landesweit erschweren, insbesondere für Menschen in ländlichen Regionen oder mit geringem Einkommen, hieß es. Die Generalstaatsanwältin des Bundesstaats New York, Letitia James, bezeichnete die Entscheidung als „grausamen Angriff“ auf den Zugang zu Abtreibungen, ohne wissenschaftliche Grundlage. In New York bleibe der Zugang zu Abtreibungen geschützt.

Mifepriston

Mifepriston zählt zur Gruppe der Progesteronrezeptor-Antagonisten und wird für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in einem frühen Stadium eingesetzt. Der Wirkstoff blockiert die Wirkung des Hormons Progesteron, das für den Erhalt der Schwangerschaft notwendig ist.

Die Einnahme erfolgt in der Regel als einmalige Dosis unter ärztlicher Aufsicht in einer geeigneten medizinischen Einrichtung. Nach etwa 36 bis 48 Stunden wird ein orales Prostaglandinanalogon, meist Misoprostol, verabreicht. Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Blutungen, Uteruskontraktionen, krampfartige Schmerzen, Infektionen sowie gastrointestinale Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Zudem wird Mifepriston über das Enzym CYP3A4 verstoffwechselt.

APAMED



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