Vor 20 Jahren hat die e-card den Krankenschein abgelöst – allerdings nicht ganz. Denn nicht in allen Urlaubsländern wird die Karte im Krankheitsfall akzeptiert. Wer in der Türkei Urlaub macht, muss sich vorab einen Urlaubskrankenschein ausstellen lassen.
Sommerzeit ist Reisezeit – ob ans Meer, in die Berge oder auf Städtetour: Wer mit der e-card unterwegs ist, hat seine Krankenversicherung im Gepäck. Seit mittlerweile 20 Jahren hat die grüne Karten den weißen Krankenschein abgelöst. Anfangs noch skeptisch beäugt, können sich die meisten heute kein anderes System mehr vorstellen. Seit 2019 muss ein Foto auf der Karte sein, seit 2023 kann das Smartphone als e-card Lesegerät verwendet werden.
Eingeschränkte Leistung im Ausland
Was viele nicht wissen: Die Rückseite der e-card enthält die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie gilt in allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten, in der Schweiz, in Großbritannien und in einigen Balkanstaaten – darunter Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien. Für eine Krankenbehandlung in der Türkei benötigt man einen Urlaubskrankenschein, der über die Meine ÖGK-App oder unter www.gesundheitskasse.at erstellt werden kann.
Was tun im Ernstfall?
- In Vertragsstaaten: Ärztliche Behandlung direkt in Anspruch nehmen – die EKVK deckt notwendige Behandlungen.
- In der Türkei: Urlaubskrankenschein vorlegen.
- In Nicht-Vertragsstaaten: Behandlung vorerst privat zahlen, dann Rechnung bei der ÖGK einreichen.
Wichtig: Die EKVK deckt nur Leistungen ab, die medizinisch notwendig und nicht aufschiebbar sind.
Achtung bei der Mitversicherung nach der Matura
Nach der Matura oder einem Schulabschluss endet bei vielen Jugendlichen automatisch die Mitversicherung über die Eltern. Wer nicht direkt ins Berufsleben startet, sondern etwa studiert, Zivil- oder Präsenzdienst leistet, kann die kostenlose Mitversicherung bei der ÖGK rasch und unbürokratisch verlängern.
APA