Im Nationalrat ging es gestern auch um gesundheitspolitische Themen. Die Regierung schlägt vor, für die Jahre 2026 bis 2030 einen mit jährlich rund 500 Millionen Euro dotierten Gesundheitsreformfonds einzurichten. Die Mittel sollen unter anderem für eine bessere ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich und für Prävention verwendet werden.
Konkret geht es etwa um den weiteren Ausbau von Primärversorgungszentren, Versorgungsangebote an Abenden und Wochenenden, den Einsatz von Telemedizin und eine bessere Steuerung von Patientenströmen.
Das Geld für den Fonds kommt aus der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionistinnen und Pensionisten, wobei nicht die Beiträge der Betroffenen selbst, sondern die gesetzlich verankerten Zuzahlungen der Pensionsversicherung für den Fonds verwendet werden. Im Grunde handelt es sich um drei Fonds: 73 Prozent der Mittel wird der Fonds der ÖGK, 22 Prozent der Fonds der SVS und 5 Prozent der Fonds der BVAEB erhalten.
Für die Festlegung genauer Richtlinien und Zielvorgaben soll das Sozialministerium – nach Beratungen durch einen Beirat – zuständig sein.
Kritik am Gesundheitsreformfonds kommt von der Opposition. FPÖ und Grüne bezweifeln, dass damit bestehende Probleme im Gesundheitsbereich gelöst werden können, und vermissen echten Reformdruck.
