Ab sofort Selbstbehalt bei Krankentransporten


Redaktion

Leere Krankenliege mit mehreren Gurten im Inneren eines Rettungswagens.
Krankentransporte dienen der gesundheitlichen Versorgung und nicht der Verkürzung von Wartezeiten im Krankenhaus, so die ÖGK.Christian Schwier/AdobeStock_204564968

Ab 1. Juli 2025 kommt es zu einer Neuerung im Bereich der Krankenbeförderung und Krankentransporte. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt nach eigener Definition sozial verträgliche Kostenanteile für planbare Krankentransporte ein. Damit sollen strukturelle Verbesserungen erzielt und die Versorgung langfristig abgesichert werden.

Für Versicherte, die keine akute medizinische Versorgung benötigen, sondern beispielsweise regelmäßig zur Therapie gefahren werden, wird künftig ein geringer Kostenanteil eingehoben. Bei sogenannten Krankenbeförderungen – also Fahrten ohne Sanitäter:in, etwa mit einem Taxi oder Fahrtendienst – fällt ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr von 7,55 Euro an. Für Krankentransporte, bei denen eine sanitätsdienstliche Begleitung notwendig ist, etwa bei einem Transport in einem Tragsessel oder liegend, liegt der Selbstbehalt bei 15,10 Euro, also der doppelten Rezeptgebühr.

Medizinisch notwendige Fahrten ausgenommen

Ausgenommen sind Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten, etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse. Auch Kinder sind von einer Kostenbeteiligung befreit. Zudem wurde eine Obergrenze für Transport-Selbstbehalte von maximal 28 Fahrten pro Jahr festgelegt. Nicht betroffen von der neuen Regelung sind zeitkritische Transporte. Dazu zählen Rettungstransporte und Notarzttransporte, bei denen eine rasche medizinische Hilfeleistung erforderlich ist. Diese bleiben auch weiterhin für Patient*innen kostenfrei.

Mit dieser Maßnahme reagiert die ÖGK auf die steigende Anzahl von Transportleistungen im Bereich der Krankenversorgung. Allein im Jahr 2024 wurden österreichweit rund 2,8 Millionen Transporte mit den Blaulichtorganisationen durchgeführt. Hinzu kommen 1,7 Millionen weitere Krankenbeförderungen durch Transportunternehmen, die ebenfalls von der ÖGK bezahlt werden.

Nicht zur Verkürzung von Wartezeiten

Der starke Anstieg bei den Krankentransporten mache deutlich, dass Maßnahmen notwendig seien, um sicherzustellen, dass diese medizinische Leistung weiterhin jenen zur Verfügung steht, die sie aus medizinischen Gründen benötigen, so die ÖGK. Krankentransporte dienten der gesundheitlichen Versorgung und nicht der Verkürzung von Wartezeiten im Krankenhaus. Die ÖGK setzt damit einen Schritt zur besseren Steuerung der Versorgungsströme. Die Differenzierung zwischen zeitkritischen und planbaren Transporten bringe Klarheit und stelle sicher, dass Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

APA



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