Bei der Sitzung des Gesundheitsausschusses ging es unter anderem um die Novelle des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG). Viele der heute besprochenen Maßnahmen zusammen sollen das Gesundheitssystem weiterentwickeln, „um die Versorgungssicherheit und Qualität für alle Menschen in Österreich zu gewährleisten“, wie Juliane Bogner-Strauß, Gesundheitssprecherin der ÖVP, betonte.
Am 02. Dezember stand auch die ASVG-Novelle auf der Tagesordnung. Ziel sei, damit die Festsetzung eines Preisbandes für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten zu schaffen, aber auch die Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars solle bis Ende 2029 sowie die Richtlinien über die Abgabe parallel importierter Heilmittel verlängert werden.
Laut Bogner-Strauß seien diese Maßnahmen für die Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von großer Bedeutung. „Mit der praktikablen Einführung der Diagnosencodierung, der Weiterentwicklung des elektronischen Eltern-Kind-Passes und der Verlängerung der ELGA-Speicherfristen setzen wir wichtige Schritte für eine moderne und effiziente Gesundheitsversorgung. Im Gesundheitsausschuss wurden heute mehrere zentrale Maßnahmen diskutiert und beschlossen, die die Zukunft des österreichischen Gesundheitssystems prägen sollen”, so Bogner-Strauß.
Im Rahmen des Finanzausgleichs 2023 hatten sich Bund, Länder und Sozialversicherung bereits auf die Einführung einer verpflichtenden und bundesweit einheitlichen Diagnosencodierung verständigt. So sollen Diagnosen und medizinischen Leistungen einheitlich Diagnoseschlüssel zugeordnet werden können, was die Behandlungssicherheit erhöhen und die Kommunikation zwischen den Akteuren erleichtern soll.
Die Novellierung des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen (DokuG-Novelle 2025) soll ab dem 1. Jänner auch den ambulanten Bereich einbinden. Sprich: Auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen sowie Ambulatorien müssen dann – zunächst im Pilotbetrieb – codierte Diagnosen- und Leistungsdokumentation durchführen.
Außerdem heute Thema: Der elektronische Eltern-Kind-Pass. Seine Umsetzung wurde verschoben; eigentlich sollte er zum 1. Jänner eingeführt werden. Wegen der Projektkomplexität wurde der Start auf den 1. Oktober verschoben. Ab dann werden Schwangerschaften elektronisch dokumentiert; ab dem 1. März 2027 folgen dann auch Daten zu den Neugeborenen. So sollen dann demnächst gesundheitlichen und psychosoziale Risikofaktoren früher erkannt werden.
Außerdem sollen die Daten in der ELGA künftig 30 statt zehn Jahre lang gespeichert werden, so der Vier-Parteien-Antrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ. Die Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes tritt rückwirkend am 1. Dezember 2025 in Kraft. Wer die ELGA nutzt, kann aber weiterhin eigenständig Befunde löschen. Zudem forderten die Abgeordneten die Bundesregierung per Fünf-Parteien-Antrag auf, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungswesen auszubauen.
OTS
