Demnächst dürfen auch “erhitzte Tabakerzeugnisse” kein Aroma mehr enthalten, sieht eine im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossene Regierungsvorlage vor. Für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen gilt das jetzt schon. Von der Neuregelung konkret betroffen sind die sogenannten Tabaksticks, die in den entsprechenden Erhitzungsgeräten verwendet werden und in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Mit der nun vorliegenden Lösung konnte ein EU-Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden, hob Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig hervor. Es handle sich dabei aber nur um einen ersten Schritt, dem noch weitere folgen müssten.
In Umsetzung einer EU-Richtlinie soll somit das bereits für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot nun auf sämtliche erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma ausgeweitet werden. Gemeint sind damit die sogenannten Tabaksticks. Von der Regelung nicht erfasst sind etwa die E-Zigaretten, bei denen eine – nikotinhaltige oder nikotinfreie – Flüssigkeit (Liquid) verdampft wird.
Neue Kennzeichnungsbestimmungen
Verschärft werden auch die Kennzeichnungsbestimmungen. Sofern es sich bei den Produkten um “Rauchtabakerzeugnisse” handelt, soll es keine Ausnahmen mehr bei der Verpflichtung zu “Informationsbotschaften” sowie “gleichen kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen” (Text, Bild und Information über Hilfsprogramme zur Raucherentwöhnung) geben, so wie das auch bereits verpflichtend für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt. Bereits produzierte oder in Verkehr gebrachte Produkte können bis spätestens 31. Mai 2026 noch verkauft werden.
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) machte in der Debatte zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) darauf aufmerksam, dass laut WHO mehr als acht Millionen Menschen pro Jahr an den Folgen des Tabakkonsums sterben würden. Allein 27 Prozent aller Krebserkrankungen seien auf den Tabakkonsum zurückzuführen. Was die EU-Richtlinie angeht, so habe die EU-Kommission die vorgeschlagenen Änderungen mit den deutlich gestiegenen Absatzmengen von neuartigen Tabakprodukten begründet. Diese würden insbesondere Jugendlichen ansprechen, argumentierte Silvan.
Regelung nicht weitreichend genug
Zustimmung kam auch von den Grünen, die sich aber noch weitreichendere Regelungen gewünscht hätten. Dazu hätte schon der frühere Minister Rauch einen Entwurf ausgearbeitet, der unter anderem ein Rauchverbot an Spielplätzen enthalten würde, führte Ralph Schallmeiner (Grüne) ins Treffen. Außerdem müssten seiner Meinung nach auch noch andere Nikotinprodukte in die Regelung einbezogen werden.
Gerhard Kaniak (FPÖ) unterstützte die mit dem Entwurf einhergehenden Verbesserungen der Jugendschutzbestimmungen. Aber auch er ortete Regulierungslücken, insbesondere was die “Pouches” (Nikotinbeutel) und die dislozierten Verkaufsstellen angeht, weil dort die Altersbeschränkungen leicht umgangen werden könnten. Nikotin mache extrem süchtig, gab Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) zu bedenken, die Novellierung sei daher zu begrüßen.
APA