THC oder CBD, rauchen oder verdampfen, Tabakprodukt oder doch frei verkäufliches Genussmittel? Der Wirrwarr um Cannabisprodukte geht in die nächste Runde: Ab heute dürfen die rauchbaren Vertreter mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent auch in Trafiken verkauft werden. Der kürzlich gegründete Österreichischen Cannabis Bundesverband (ÖCB) ist not amused. Währenddessen zeigen Zahlen aus Deutschland, dass die Lockerung das Cannabisgesetztes dort vielleicht doch keine so gute Idee war.
Rauchbare Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent unterliegen nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes der Tabaksteuer. Damit fallen sie unter das Tabakmonopolgesetz und dürfen ausschließlich in Trafiken zu festgesetzten Preisen verkauft werden. Dabei gelten dieselben rechtlichen Vorgaben wie für Tabakwaren. Ausschlaggebend dafür war ein Urteil Anfang des Jahres, das der Klage eines Österreichischen Hanfshopbesitzers folgte. Der hatte die weitreichenden Folgen für sein Branche vermutlich so nicht erwartet, als er vor Gericht gezogen war, um die 30.000 Euro Tabaksteuer-Strafzahlung beim Bezug seiner Ware aus der Schweiz abzuwenden.
Cannabis ist mehr als Tabakware
Während sich die Trafikbranche über das neue Sortiment durchaus erfreut zeigt, ist der ÖCB verständlicherweise weniger begeistert. Man habe grundsätzlich nichts gegen den Verkauf in Trafiken, allerdings ein Problem damit, dass man eine Branche enteigne und das gesamte Geschäft Trafikanten in den Schoß legen will, so Mag. Klaus Hübner, Obmann das ÖCB, im Kurier. „Unsere Mitglieder stehen mit dem Rücken zur Wand und werden sich mit allen Mitteln wehren.”
Die Branche wäre bereit, die entsprechende Tabaksteuer abzuführen, so Hübner, allerdings müsse man erkennen, dass Cannabis mehr als Rauchware ist. „Tabak ist zum Rauchen da. CBD-Blüten kann man trinken, verdampfen, räuchern – oder auch als Badezusatz verwenden. Wer daraus ein Tabakprodukt macht, denkt juristisch in einer anderen Welt. Eine Ausweitung des Monopols auf CBD wäre verfassungswidrig – und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit“, so der Obmann des ÖCB.
Teilfreigabe in Deutschland fordert Tribut
Etwas anders gelagert ist die Situation im Nachbarland Deutschland. Seit April letzten Jahres ist Cannabis (egal mit welcher THC-Konzentration) von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Das Mitführen und der private Anbau sind in definierten Mengen erlaubt, der Verkauf aber weiterhin strafbar. Wer selbst keinen grünen Daumen hat, kann Mitglied in einem Cannabis-Club werden und dort seine Blüten beziehen. Auch in den Apotheken werden Cannabis-Blüten abgegeben, allerdings nur gegen ärztliche Verschreibung. Suchtgiftrezept ist seit der Gesetzesänderung keines mehr notwendig.
Aktuelle Zahlen aus Deutschland zeigen, dass die umstrittenen Teillegalisierung möglicherweise doch negative Auswirkungen auf die Volksgesundheit hat. Seit dem Inkrafttreten sind laut der Krankenkasse KKH mehr Menschen wegen psychischer Verhaltensstörungen, die durch die Droge verursacht waren, ärztlich behandelt worden. 2024 waren bundesweit hochgerechnet 250.500 Patienten davon betroffen. Im Vergleich zu 2023 bedeutet das einen Anstieg von 14,5 Prozent.
Abhängigkeit und Psychosen auf Höchststand
Die Diagnosen wie akute Rauschzustände, Abhängigkeit und Psychosen stiegen im vergangenen Jahr auf den höchsten Stand seit zehn Jahren. Auch der Anstieg binnen eines Jahres war lange nicht mehr so deutlich.
Die meisten Cannabissüchtigen gibt es der KKH zufolge mit 47.100 Betroffenen in der Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen. Das entspricht einem Wert von 95 Fällen pro 10.000 Einwohner – rund drei Mal so viel wie im Bundesdurchschnitt. Den größten Anstieg zwischen 2023 und 2024 gab es mit knapp 25 Prozent bei den 45- bis 49-Jährigen. Bei ihnen gibt es 43 Fälle pro 10.000 Einwohner.
APA