Ab 1. November können sich Personen ab 60 Jahren und jüngere Risikopersonen kostenlos gegen Gürtelrose und Pneumokokken impfen lassen. Die Impfungen erfolgen bei praktischen Ärzten, öffentlichen Impfstellen und in Pflegeheimen. Die Distribution für Ordinationen erfolgt in Zusammenarbeit mit Apotheken. Unter 60-Jährigen empfiehlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), einen Erkrankungsnachweis zum Impftermin mitzubringen.
Finanzierung bis 2028 gesichert
Die Impfung gegen Gürtelrose schützt vor einer Reaktivierung der Windpocken (Feuchtblattern), erläutert Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) bei einer Pressekonferenz. Sie verhindere chronische Schmerzen und sorge für die Reduzierung von Krankenstandstagen und eine Entlastung des Gesundheitssystems. Bei der Pneumokokken-Impfung gehe es um das Verhindern einer bakteriellen Lungenentzündung mit hoher Sterblichkeit bei schweren Verläufen.
„Also Impfungen sind medizinisch sinnvoll und volkswirtschaftlich effizient und jeder Euro, den wir hier investieren, spart hohe Folgekosten“, so Schumann. „Die Finanzierung ist bis 2028 gesichert. Es sind 450 Millionen Euro für das gesamte Impfprogramm veranschlagt“, teilt sie weiters mit.
Impftermin und Distribution
Geimpft wird künftig bei praktischen Ärzten, öffentlichen Impfstellen und Pflegeheimen. Den aktuellen Informationen zufolge bestellen Arztpraxen die Impfstoffe Shingrix (Herpes Zoster-Impfstoff) und Capvaxive (21-valenter Pneumokokken-Impfstoff) über den offiziellen e-Impfshop bei den Apotheken. Der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Abholung/Auslieferung ist die Kalenderwoche 44, also Anfang November 2025.
Personen unter 60 mit Vorerkranung
Personen unter 60 Jahren, die künftig Anspruch auf eine gratis Impfung haben, rät die Österreichische Gesundheitskasse in einer Aussendung einen Erkrankungsnachweis zum Impftermin mitzubringen:
- Mögliche Nachweise sind z. B. Befund, Arztbrief, gültiges Rezept einer Dauermedikation etc.
- Die Ärztin / der Arzt beurteilt auf Basis des „Impfplans Österreich“, ob Ihre medizinische Indikation Sie zur kostenlosen Impfung berechtigt.
- Impfung in der Ordination: Oft sind Nachweise von medizinischen Indikationen vor Ort verfügbar, in diesem Fall müssen Sie keinen Nachweis mitbringen. Fragen Sie im Zweifelsfall vorher nach.
- Impfung in öffentlichen Impfstellen oder Betrieben: Bitte bringen Sie einen schriftlichen Nachweis Ihrer medizinischen Indikation mit.
- Ohne Nachweis einer medizinischen Indikation besteht kein Anspruch auf die kostenlose Impfung gegen Gürtelrose bzw. Pneumokokken.
- Terminvereinbarungen ab November 2025: Wenden Sie sich an eine Ordination bzw. Impfstelle.
Pensionistenverband begrüßt Entscheidung
Die kostenlose Impfmöglichkeit gegen Gürtelrose und Pneumokokken ist für Birgit Gerstorfer, Präsidentin des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ) „ein wichtiger und richtiger Schritt“. Denn: „Der Schutz vor Krankheiten durch Impfung darf keine Frage des Haushaltseinkommens sein. Wenn sich jemand impfen lassen möchte, dann soll dies auch tun können. Unabhängig von seiner finanziellen Situation oder der Art seiner Versicherung. Impfungen vermeiden menschliches Leid und entlasten das Gesundheitssystem!“
APAMED/OTS