Wie sieht die Apotheke der Zukunft aus? Beim vierten ApoTalk plädierte Karoline Sindelar für eine Weiterentwicklung der Apotheke zum „Gesundheitsbuddy“, während Astrid Janovsky die integrative Mitarbeiterführung in den Mittelpunkt stellte. Thematisiert wurde auch die Unsicherheit bei laufenden Konzessionsverfahren, da ältere Gutachten infolge der neuen Einwohnergleichwerte-Studie möglicherweise neu bewertet werden müssen.
Unter dem Titel „Apotheke der Zukunft – Neue Wirkstoffe für bestehende Herausforderungen“ luden Dr. Karma Hohl, Rechtsanwältin für Apothekenrecht, und DI (FH) Thomas Schmit, Sachverständiger für Apotheken-Bedarfsprüfungen, zum vierten ApoTalk nach Wien. Neben neuen Aufgabenfeldern der Apotheke ging es darum, wie sich Führung und Zusammenarbeit im Team verändern müssen.
Vom „Familienoberhaupt“ zur integrativen Führung
Mag. pharm. Astrid Janovsky widmete ihre Keynote der „Mitarbeiterführung in der Apotheke der Zukunft“. In vielen Betrieben sei Führung lange wie ein „Patriarchat oder besser gesagt Matriarchat“ verstanden worden: Der Inhaber oder die Inhaberin galt als Familienoberhaupt und bestimmte nach dem Prinzip: „Wenn ich das sage, dann ist es so.“ Dieses Modell sei nicht mehr zeitgemäß.

Stattdessen plädiert Janovsky für eine integrative Führung: „Hier geht man individuell auf das Personal ein und versucht, jede einzelne Fähigkeit zu erkennen und dementsprechend zu nutzen.“
Eine wichtige Rolle spielen dabei angekündigte und gut vorbereitete Einzelgespräche. Diese sollten nicht spontan stattfinden, nur weil gerade Zeit dafür sei. „Sagen Sie Ihren Mitarbeiter:innen, dass dieses Gespräch für sie da ist. Sie sollen überlegen, wie sie sich selbst weiterentwickeln wollen, und das kann man dort besprechen“, erklärt Janovsky.
„Lob ist die billigste Form der Anerkennung“
Auch in kleinen Teams könne auf individuelle Stärken und Interessen Rücksicht genommen werden. „Eine Mitarbeiterin muss etwa nicht in der Rezeptur arbeiten, wenn sie es nicht mag. Auskennen soll sie sich dennoch“, so Janovsky. Auch Teambesprechungen, bei denen die Leitung lediglich Informationen „herunterliest“, würden ihren Zweck verfehlen. Vielmehr gehe es darum, alle Beteiligten einzubeziehen und zu Wort kommen zu lassen.
Besonders einfach, aber häufig unterschätzt sei die Anerkennung guter Arbeit. Viele Führungskräfte seien sich nicht bewusst, wie viel einige persönliche Worte bewirken könnten. „Ein paar nette Worte zu einer Angestellten, die eine schwierige Situation mit einem Kunden toll gemeistert hat, kosten nichts und erfreuen das Herz“, appelliert Janovsky an Apothekenleiter.
Mehr als Arzneimittel abgeben
Mag. pharm. Karoline Sindelar eröffnete ihre Keynote „Mission Zukunft: Apotheke Impossible?“ mit dem Intro aus „Star Wars“. Darin griff sie die „Unruhe in der Galaxis des Gesundheitswesens“ auf und stellte die Frage, welche Aufgaben Apotheken künftig übernehmen könnten.

Ihre Einschätzung der derzeitigen Situation am Apothekenmarkt fällt deutlich aus: „Reines Überwachen des Sortiments reicht nicht mehr aus. Es ist an der Zeit, dass Apotheker zu unverzichtbaren Gesundheitsbuddys werden.“
Bereits heute sei die Apotheke eine wichtige Anlaufstelle und übernehme eine erste Triagefunktion im Gesundheitssystem. „Wir helfen den Menschen etwa bei der Selbstmedikation oder verweisen sie an einen Arzt oder ins Spital, wenn es dringend ist. Wenn wir nun Point-of-Care-Tests (POC-Test) dazunehmen, können wir weitere Informationen gewinnen, die uns dabei künftig unterstützen“, erklärt Sindelar.
DNA-Analyse für Arzneimittelsicherheit
Bereits ein kleiner diagnostischer Test könne zusätzliche Hinweise liefern: „Es reicht schon ein Blutstropfen und ich kann mittels POC-Test den Status quo des Stoffwechsels sehen.“ Gerade bei Patient mit einer Dauermedikation sieht Sindelar darin Potenzial. Apotheken könnten beispielsweise die Blutzuckerregulation mitüberwachen und Betroffene bei auffälligen Ergebnissen rasch an eine Ärztin oder einen Arzt verweisen.
Auch DNA-basierte Analysen könnten ihrer Ansicht nach neue Möglichkeiten eröffnen. „Mittels einer Speichelprobe kann ich etwa durch eine DNA-Analyse zur Arzneimittelsicherheit beitragen“, so Sindelar. Denkbar seien zudem personalisierte Ernährungsempfehlungen basierend auf den Analysen. Weitere mögliche Angebote seien bioelektrische Impedanzmessungen und die Messung der Griffkraft, die unter anderem Hinweise auf eine Sarkopenie liefern können. Sindelars Ziel ist eine apothekenübergreifende Betreuung der Stammkundschaft über eine Plattform, auf der relevante Informationen zusammengeführt werden.
Die Apotheke der Zukunft müsse ihrer Ansicht nach „weg von der reinen Arzneimittelabgabe und sich hin zu einem umfassenden Beratungsort entwickeln“.
Methodischer Umbruch bei der Bedarfsprüfung
Im dritten Teil des ApoTalks widmeten sich Hohl und Schmit der neuen Einwohnergleichwerte-Studie von Prof. Dr. Eidenberger. Diese verändert die Methodik, mit der im Rahmen der Bedarfsprüfung festgestellt wird, wie viele Personen eine bestehende Apotheke künftig zu versorgen hat.

Hohl spricht von einem „methodischen Umbruch“: „Die TU-Studie war nach aktueller Judikatur wissenschaftlich überholt. Diese Art der Ermittlung wurde angreifbar.“ Deshalb sei eine neue Form der Einwohnergleichwerte-Ermittlung erforderlich geworden.
„Die Versorgungspolygone und der Schwellenwert von 5500 zu versorgenden Personen bleiben bestehen. Grundlegend geändert hat sich jedoch die Berechnung der Einwohnergleichwerte“, berichtet Sachverständiger Schmit. „Es handelt sich um ein nicht lineares Modell mit 34 Eingangsvariablen in sieben Kategorien. Früher konnte man das Ergebnis mit etwas Übung recht einfach berechnen“, erklärt er weiters.
Beim neuen Modell könne von den veröffentlichten Ergebnissen nicht mehr auf die einzelnen Variablen zurückgerechnet werden. Laut Schmit bestehe derzeit kein Zugang zum vollständigen Modell, weshalb die Berechnung nicht im Detail nachprüfbar sei. Anhand bereits veröffentlichter Gutachten versuche er, zumindest erste Tendenzen abzuleiten.
Was passiert mit laufenden Konzessionsverfahren?
Ein möglicher Knackpunkt sind Konzessionsansuchen, deren Gutachten noch auf Grundlage der bisherigen TU-Studie erstellt wurden. Ob Gerichte in solchen Verfahren ein neues Gutachten nach der Eidenberger-Studie verlangen, lässt sich derzeit nicht pauschal beantworten: „Ein Richter darf selbst entscheiden, ob er ein Beweismittel, in diesem Fall das Gutachten mit dem Einwohnergleichwert, verwendet oder nicht“, erklärt Hohl.
Gutachten auf Basis der bisherigen TU-Studie könnten von einem Gericht verworfen werden. Das sei etwa in der Steiermark bereits geschehen. „In einem solchen Fall könne ein neues Gutachten unter Anwendung der Eidenberger-Studie verlangt werden“, gibt Hohl zu bedenken..
Das könnte laufende Konzessionsverfahren verzögern. Noch fehle jedoch die Erfahrung, wie die Gerichte in Österreich mit der neuen Berechnungsmethode umgehen und in welchem Ausmaß sie diese anerkennen werden. Hohl bringt die derzeitige Unsicherheit abschließend mit einem bekannten Sprichwort auf den Punkt: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“
