Impfen in Apotheken: Start im Frühjahr 2027 geplant


Viktoria Anderle

Symbolbild: Korinna Schumann
Impfende Apothekerinnen und Apotheker sollen ihre Impfausbildung spätestens alle vier Jahre auffrischen, erklärt Bundesministerin Korinna Schumann bei der Pressekonferenz.© Parlamentsdirektion

„Heute setzen wir einen wichtigen Schritt, um den Zugang zu den Impfungen in Österreich weiter zu erleichtern“, erklärt Gesundheitsministerin Korinna Schumann. Ab Frühjahr 2027 sollen entsprechend ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker zunächst gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) impfen dürfen, vorgesehen sind zudem Hepatitis B und die Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten. Das Angebot soll Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr offenstehen, die gesetzlichen Grundlagen und begleitenden Verordnungen gehen nun in Begutachtung.

Mit der Vorstellung nach dem Ministerrat am Mittwoch, dem 4. November, bringt die Bundesregierung das Impfen in Apotheken einen Schritt weiter. „Die Umsetzung dieses Themas war ein klarer Auftrag der Regierungsspitze und diesen Auftrag setzen wir jetzt um“, sagt Gesundheitsministerin Korinna Schumann.

„Heute beginnt mit der Begutachtung die fachliche und öffentliche Diskussion über die Ausgestaltung. Die Rückmeldungen werden sorgfältig geprüft und in die Arbeit mit einbezogen.“ Bis zur tatsächlichen Einführung stehen damit noch die Begutachtung und die weitere rechtliche Umsetzung an.

Impfstoff kaufen und gleich impfen lassen

Ab Frühjahr 2027 sollen Schuhmann zufolge entsprechend ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker zunächst gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) impfen dürfen. Vorgesehen sind zudem Hepatitis B und die Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten. Das Angebot soll Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr offenstehen.

Bislang müssen Menschen einen privat bezahlten Impfstoff in der Apotheke beziehen und sich anschließend um einen Impftermin kümmern. „Künftig soll beides möglich sein“, erklärt Gesundheitsministerin Korinna Schumann. Zusätzliche Wege und organisatorische Hürden könnten Menschen davon abhalten, eine Impfung in Anspruch zu nehmen. Apotheken seien sowohl in Städten als auch in ländlichen Regionen vertraute Anlaufstellen und sollen deshalb einen zusätzlichen Zugang bieten.

Dabei gehe es ausdrücklich darum, das bestehende Angebot zu ergänzen. Ärztinnen und Ärzte sollen weder ersetzt noch Gesundheitsberufe gegeneinander ausgespielt werden. Der Start ist rechtzeitig zur Zeckensaison im Frühjahr 2027 mit der FSME-Impfung geplant, sobald die notwendigen Ausbildungen absolviert sind.

Nur Apotheker:innen

Die Teilnahme bleibt für Apothekerinnen und Apotheker freiwillig. Wer impfen möchte, muss jedoch eine Impfausbildung mit abschließender Prüfung absolvieren. Die Ausbildung erfolgt über die Österreichische Apothekerkammer und ist mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt. Das Ausbildungszertifikat soll in der Apotheke sichtbar angebracht werden. Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken soll die Österreichische Apothekerkammer bereitstellen.

Fortbildung alle vier Jahre auffrischen

Spätestens alle vier Jahre ist eine Auffrischung vorgesehen. „Nichtpharmazeutisches Personal darf keine Impfungen verabreichen“, betont Schumann.

Geimpft werden dürfen Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Für jüngere Kinder bleibt die Impfung Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Vom Angebot in Apotheken ausgenommen sind Schwangere, Personen mit Verdacht auf eine akute Erkrankung sowie Menschen, bei denen die jeweilige Impfung im Einzelfall ein erhöhtes Risiko darstellt.

Abgetrennter Raum und Dokumentation

Die Impfungen müssen in einem abgetrennten Raum unter Einhaltung der Hygieneanforderungen durchgeführt werden. Zu dokumentieren sind unter anderem der verwendete Impfstoff und die Chargennummer. Auch die Anbindung an den elektronischen Impfpass ist geplant, um eine vollständige Dokumentation zu ermöglichen und unnötige Mehrfachimpfungen zu vermeiden.

Der Umgang mit schweren Impfreaktionen soll Teil der Ausbildung sein. „Wir erleichtern den Zugang, stellen aber gleichzeitig Anforderungen an die Sicherheit“, betont Schumann.

Warum Influenza und HPV vorerst fehlen

Zum Einstieg konzentriert sich die Regierung auf Impfungen, deren Impfstoffe bereits heute privat bezahlt und in Apotheken bezogen werden. Für Influenza, Humane Papillomviren (HPV) sowie Masern, Mumps und Röteln (MMR) gelten im öffentlichen Impfprogramm andere Finanzierungs- und Beschaffungsbedingungen.

Schumann verweist insbesondere auf die notwendige Vorlaufzeit: Influenza-Impfstoffe müssten etwa ein Dreivierteljahr im Voraus bestellt werden. Wie viele Menschen das zusätzliche Angebot in Apotheken nutzen würden, lasse sich derzeit noch nicht verlässlich abschätzen. Für eine spätere Einbindung in öffentliche Impfprogramme müssten deshalb die Finanzierung und die Verfügbarkeit ausreichender Impfstoffmengen geklärt werden.

Eine Erweiterung schließt die Gesundheitsministerin nicht aus. Zunächst müsse sich das neue Angebot bewähren: „Jetzt brauchen wir Vertrauen, dann machen wir weiter.“

Erstes Jahr soll Erfahrungen liefern

Konkrete Impfziele für das erste Jahr möchte Gesundheitsministerin Korinna Schumann noch nicht festlegen. Zunächst soll beobachtet werden, wie die Bevölkerung das Angebot annimmt und wie viele Apothekerinnen und Apotheker teilnehmen. „Das ist ein Probejahr“, erklärt sie. Die Rückmeldungen aus der nun beginnenden Begutachtung sollen geprüft und in die weitere Ausgestaltung einbezogen werden.

Auch Staatssekretär Josef Schellhorn sieht die Einführung als ersten Schritt und spricht sich dafür aus, das Impfen in Apotheken weiterzuentwickeln. Fragen der Impfstoffverteilung und der Zuständigkeiten müssten gemeinsam gelöst werden.

„Es geht nicht um Partikularinteressen. Wir sitzen alle in einem Boot. Es widerstrebt mir, wenn man auf Blockaden in anderen Bereichen setzt“, erklärt Deregulierungsstaatssekretär Josef Schellhorn. Zuständigkeitsfragen müssten gemeinsam gelöst werden. „Lassen Sie uns das gemeinsam hinbekommen“, appelliert er.

Erleichterungen bei Ethanolaufzeichnungen geplant

Eine weitere die Apotheken betreffende Änderung stellt Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl im Zusammenhang mit dem Abgabenänderungsgesetz vor: Die Aufzeichnungspflichten für unversteuert bezogenen Alkohol sollen vereinfacht werden. Statt laufender Eintragungen sollen laut der Finanzstaatssekretärin monatliche, möglicherweise auch quartalsweise Aufzeichnungen ermöglicht werden. Voraussetzung sei, dass der jährliche Bezug höchstens 75 Liter reinen Alkohol beträgt und dieser ausschließlich zur Arzneimittelherstellung oder für gesetzlich vorgesehene Abgaben, etwa an Ärztinnen und Ärzte, verwendet wird.



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