Auch der beste Freund des Menschen hat ab und an seine Wehwehchen. In der Apotheke werden Beratungen zu Haustieren daher immer häufiger. Doch Vorsicht: Viele Humanarzneimittel sind für Hunde ungeeignet oder sogar gefährlich. Welche Wirkstoffe kommen infrage und welche sollten den Vierbeinern auf keinen Fall verabreicht werden?
Vorweg: Für Hunde gibt es eigene Veterinärarzneimittel. Diese sind etwa als Kautabletten mit Aroma, Tabletten, Suspensionen oder Injektionspräparate erhältlich. Doch nicht alle Wirkstoffe sind als Veterinärpräparat verfügbar. Deshalb finden sich auf Tierarztrezepten mitunter auch Humanspezialitäten oder magistrale Rezepturen zur Verabreichung.
Finger weg von Xylit!
Ganz wichtig ist hier sowohl vom Tierarzt als auch vom Apothekenteam zu berücksichtigen, dass Hunde den Hilfsstoff Xylit (Birkenzucker, Xylitol) nicht vertragen. Hunde reagieren extrem empfindlich auf diesen Zuckeraustauschstoff: Bereits 0,1 g pro kg Körpergewicht können eine massive Insulinfreisetzung auslösen, was innerhalb von 10 bis 60 Minuten zu einer lebensbedrohlichen Hypoglykämie führt. Höhere Dosen schädigen zusätzlich die Leber.
Die Tierklinik Zweibrücken zählt die häufigsten Vergiftungsfälle aus der Praxis wie folgt auf:
- Rattengift: Antikoagulantien, Cholecalciferol (verusacht Hyperkalzämie)
- Insektizide: Organophosphate, Carbamate (wirken neurotoxisch), Ivermectin
- Methylxanthine (etwa in Asthma-Medikamenten)
- Schokolade (Theobromin), Koffein
- Medikamente: Ibuprofen
- Frostschutzmittel (Ethylenglykol)
- Xylit (in Süßigkeiten), Trauben und Rosinen
Weiters gibt die Tierklinik an, dass 28 Prozent der Vergiftungen bei Hunden durch Humanarzneimittel, 27 Prozent durch Pestizide und nur 9 Prozent durch Tierarzneimittel verursacht werden.
Schmerzmittel-Optionen
Bei akuten und chronischen Schmerzzuständen sowie bei Arthrose stehen für Hunde verschiedene Arzneimittelklassen zur Verfügung. Oft kommen dabei Wirkstoffe zum Einsatz, die in der Humanmedizin nicht oder nicht mehr verwendet werden. Hierzu zählen beispielsweise das NSAID Carprofen.
Die Auswahl des geeigneten Wirkstoffs erfolgt durch den Tierarzt, da die meisten dieser Präparate rezeptpflichtig sind. Für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel besteht zudem eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht.
Metamizol
Metamizol (häufig Novalgin aus Humanmedizin) besitzt analgetisch und antipyretische Eigenschaften und kann sowohl oral als auch parenteral verabreicht werden. Der Wirkstoff ist in Österreich rezeptpflichtig.
Nicht steroidale Antirheumatika (NSAID)
Nicht steroidale Antirheumatika wie Carprofen (Carprodyl) oder Meloxicam (Meloxidyl, Metacam) wirken schmerzlindernd, fiebersenkend und entzündungshemmend. Sie greifen über die Hemmung der Cyclooxygenase (COX) in die Prostaglandinsynthese ein und werden häufig bei entzündlichen und degenerativen Erkrankungen wie Arthrose eingesetzt.
COX-2-Hemmer
Selektive COX-2-Hemmer wie Firocoxib (Previcox) oder Robenacoxib (Onsior) hemmen gezielt das Enzym COX-2 und sind ebenfalls schmerzlindernd, fiebersenkend und entzündungshemmend. Eine Besonderheit stellt Mavacoxib (Trocoxil) dar, das aufgrund seiner langen Wirkdauer nur einmal monatlich verabreicht werden muss.
Piprante
Mit Grapiprant (Galliprant) steht eine neuere Wirkstoffgruppe zur Verfügung. Der Wirkstoff blockiert gezielt den EP4-Rezeptor und hebt damit die Wirkung von Prostaglandin E2 auf. Dies kann mit einer besseren Verträglichkeit einhergehen.
Opioide
Bei starken Schmerzen werden Opioide wie Buprenorphin oder Butorphanol eingesetzt. Diese unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen und kommen vor allem in der tierärztlichen Praxis oder Klinik zum Einsatz.
Zu vermeiden
Viele Humanarzneimittel sind für Hunde nicht geeignet und können bereits in geringen Mengen schwerwiegende Nebenwirkungen verursachen. Insbesondere NSAID wie Ibuprofen, Diclofenac oder Acetylsalicylsäure führen häufig zu Magen-Darm-Beschwerden mit Blutungen sowie zu Nierenschäden.
Auch Paracetamol ist problematisch, da es beim Hund nur unzureichend schmerzlindernd wirkt und bereits in niedrigen Dosen die Leber schädigen kann. Zur Behandlung von Fieber und leichten Schmerzen kann es in Dosierungen von 10 bis 15 mg/kg Körpergewicht alle 8 bis 12 Stunden, angewendet werden.
Cannabinoide wie THC und Hanf im allgemeinen sind für Hunde giftig und werden daher nicht empfohlen. CBD gilt bislang als ungefährlich für Hunde.
Vergiftungserscheinungen durch Arzneimittel äußern sich unter anderem durch Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Schwäche oder neurologische Symptome und stellen einen Notfall dar.
MDR1-Defekt
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der sogenannte MDR1-Defekt. Dabei handelt es sich um einen genetisch bedingten Defekt eines Transportproteins der Blut-Hirn-Schranke, der zu einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Arzneimitteln führt. Laut den Tierärzten der Tierklinik St. Pölten tritt dieser Defekt vor allem bei Hütehund-Rassen wie Collies, Border Collies, Australian Shepherds, Shelties oder Bobtails auf. Je nach Ausprägung kann das betroffene Transportsystem teilweise oder vollständig fehlen, wodurch Arzneistoffe sich ungehindert im zentralen Nervensystem anreichern.
Besonders kritisch ist, dass bei betroffenen Hunden bereits übliche Dosierungen einzelner Wirkstoffe schwere bis tödliche Vergiftungen auslösen können. Dazu zählen unter anderem Antiparasitika wie Ivermectin, Doramectin oder Moxidectin sowie Wirkstoffe wie Loperamid. Selbst indirekte Expositionen mit Ivermectin oder Moxidectin, etwa über Pferdekot behandelter Tiere, können toxisch wirken. Darüber hinaus ist bei einer Vielzahl weiterer Arzneistoffe mit Unverträglichkeitsreaktionen zu rechnen, darunter auch Opioide sowie verschiedene kardiovaskuläre oder antiinfektive Wirkstoffe.
Mögliche Nebenwirkungen sind bei folgenden Wirkstoffen zu erwarten: Digoxin, Methyldigoxin, Verapamil, Diltiazem, Losartan, Ondansetron, Ranitidin, Itraconazol, Ketoconazol, Rifampicin, Erythromycin und Levofloxacin.
Für die Schmerztherapie bei Hunden stehen geeignete und geprüfte Tierarzneimittel zur Verfügung. Dennoch stellen Tierärzte klar: Arzneimittel sollten Hunden niemals ohne Rücksprache mit dem Haustierarzt verabreicht werden.
