Nebenwirkungen melden: Apotheken als wichtige Anlaufstelle


Redaktion

Symbolbild: Eine Weiß-rote Kapsel liegt auf einem beipacktest. Man sieht die Nebenwirkungen von sehr häufig bis nicht bekannt aufgelistet.
Bei Fragen zu erwünschten und möglichen unerwünschten Arzneimittel-Nebenwirkungen sind Apotheken oft die erste Anlaufstelle für Menschen. Vermutete Nebenwirkungen müssen von Gesundheitsberufen gemeldet werden.Henry Schmitt/AdobeStock_48769983

Die MedSafetyWeek von 2. bis 8. November rückt die Meldung möglicher Arzneimittelnebenwirkungen in den Fokus. „Wer Arzneimittel zu sich nimmt und mögliche Nebenwirkungen wahrnimmt, sollte diese unbedingt melden. Die mehr als 7.000 Apothekerinnen und Apotheker stehen bei Fragen bereit und finden individuelle Lösungen. […] Bitte nehmen Sie Ihre Wahrnehmungen ernst, Sie können damit Leben retten“, appelliert Raimund Podroschko, erster Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer.

Bis ein Arzneimittel in einer der mehr als 1.470 österreichischen Apotheken erhältlich ist, vergeht meist ein Jahrzehnt. Von der Wirkstoffsuche über Studien bis zur Zulassung gelten strenge gesetzliche Anforderungen und Kontrollen, erklärt die Österreichische Apothekerkammer in ihrer Presseaussendung. Auch nach der Markteinführung überwacht das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) die Arzneimittelsicherheit, um etwa bislang unbekannte Nebenwirkungen zu erkennen.

Darauf macht die jährliche EU-weite MedSafetyWeek von 2. bis 8. November aufmerksam. Ihr Motto „Side effects – don’t ignore them, report them“ (Nebenwirkungen: ignorieren Sie sie nicht, sondern melden Sie sie) ruft dazu auf, mögliche Nebenwirkungen ernst zu nehmen und zu melden.

Wichtige Ansprechpartner:innen in Apotheke

„Und genau an diesem Punkt kommen Betroffene und Apotheken ins Spiel: Wer Arzneimittel zu sich nimmt und mögliche Nebenwirkungen wahrnimmt, sollte diese unbedingt melden. Die mehr als 7.000 Apothekerinnen und Apotheker stehen bei Fragen bereit und finden individuelle Lösungen. Bitte nehmen Sie Ihre Wahrnehmungen ernst, Sie können damit Leben retten“, appelliert Raimund Podroschko, 1. Vize-Präsident der Österreichischen Apothekerkammer.

Meldungen über Nebenwirkungen werden an das BASG weitergeleitet, dort begutachtet und schließlich an die Nebenwirkungsdatenbank der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) weitergeleitet. Dort analysieren Expert:innen die Eingaben und ordnen im Bedarfsfall Maßnahmen an. Diese können von zusätzlichen Informationen in der Packunsbeilage bis hin zum Widerruf einer bereits erteilten Arzneimittelzulassung reichen.

Arzneimittelwissen als Kernkompetenz

Laut Österreichischer Apothekerkammer halten Apotheken hierzulande bis zu 6.000 unterschiedliche Arzneimittel vorrätig. Die Beratung zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen gehöre für die mehr als 7.000 Apothekerinnen und Apotheker zum Berufsalltag und ihrer Kernkompetenz. Apotheken seien daher eine wichtige Anlaufstelle, um auch mögliche bislang unbekannte Nebenwirkungen anzusprechen.

Apotheker:innen unterliegen Meldepflicht

Berichtet nur eine Kundin oder ein Kunde von einer Nebenwirkung, ist es im Sinne einer zielführenden Pharmakovigilanz wesentlich, dass Meldungen vermuteter Nebenwirkungen bei der zuständigen Behörde einlangen. Daher haben laut § 75 des Arzneimittelgesetztes (AMG): „Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen [… ], Apotheker [… ] und Drogisten…

  1. vermutete Nebenwirkungen oder
  2. das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit oder
  3. vermutete Nebenwirkungen beim Menschen oder
  4. nicht ausreichende Wartezeiten

…von Arzneimitteln, die im Inland aufgetreten sind und ihnen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 75a unverzüglich dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu melden.“ Hierzu gibt es ein online Formular.

OTS



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